Bananenarbeiter erhalten nach Beschwerde Entschädigung

Nach einer Beschwerde beim Discounter Aldi haben Bananenarbeiter im mittelamerikanischen Costa Rica Entschädigungszahlungen erhalten. Das Lieferkettengesetz spielt dabei eine entscheidende Rolle.
dpa |
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Nach einer Beschwerde beim Discounter Aldi haben Bananenarbeiter in Costa Rica Entschädigungszahlungen erhalten. (Symbolbild)
Nach einer Beschwerde beim Discounter Aldi haben Bananenarbeiter in Costa Rica Entschädigungszahlungen erhalten. (Symbolbild) © Daniel Karmann/dpa
San José/Berlin

Nach einer Lieferkettengesetz-Beschwerde haben Beschäftigte einer Bananenplantage in Costa Rica Entschädigungszahlungen erhalten. Die Zahlungen erfolgten nach etwa zweijähriger Verhandlungszeit im August 2025, wie die Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam mitteilte. Über Höhe und Anzahl der Zahlungen sei Stillschweigen vereinbart worden.

An den Verhandlungen beteiligt waren neben Oxfam eine lokale Gewerkschaft, ein Zulieferer und ein Produzent von Bananen - sowie der Discounter Aldi, bei dem die Beschwerde nach dem Lieferkettengesetz unter anderem eingereicht worden war. Bemängelt wurden dabei Verstöße gegen Arbeitsrechte auf den Plantagen – darunter zu niedrige Löhne, fehlender Schutz bei Pestizideinsätzen und die Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern.

Aldi habe sich "konstruktiv für eine Lösung eingesetzt" und gemeinsam mit Gewerkschaft, Zulieferer und Produzent nach Lösungen gesucht, hieß es von Oxfam. In den anschließenden Untersuchungen seien mehrere Missstände bestätigt worden. Durch die Kooperation sei es gelungen, Unregelmäßigkeiten bei Lohnabrechnungen aufzuarbeiten und schließlich Entschädigungen an eine Gruppe betroffener Arbeiterinnen und Arbeiter zu zahlen. Aber: "Für den Produzenten und der Zulieferer ist elementar, dass die Zahlungen kein Schuldeingeständnis darstellen", hieß es

Auch bei weiteren Themen wie dem Arbeitsschutz wurden den Angaben nach deutliche Fortschritte gemacht. Alle Vorwürfe hätten aber noch nicht geklärt werden können. "Aldi, der Zulieferer und der Produzent vor Ort bestätigen, dass (...) sie sich weiterhin gemeinsam dafür einsetzen, alle offenen Themen nachhaltig zu bearbeiten", hieß es.

Oxfam sieht Präzedenzfall

"Wir sind sehr froh, dass zum ersten Mal Zahlungen an Betroffene geleistet wurden. Das bedeutet uns viel", wird der Generalsekretär der Gewerkschaft Sitrap, Didier Leiton, in der Mitteilung zitiert. Oxfam sieht darin einen wichtigen Präzedenzfall. "Das Ergebnis zeigt, dass das Lieferkettengesetz wirkt", teilte der Oxfam-Referent für Menschenrechte in globalen Lieferketten, Tim Zahn, mit. "Der Prozess im Beschwerdefall hat offenbart, dass es essenziell ist, Gewerkschaften und Unternehmen an einen Tisch zu bringen." 

Auch der Discounter zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Unser Ziel ist eine spürbare Verbesserung der Menschenrechtslage in den Lieferketten", sagte der Nachhaltigkeitsdirektor von Aldi Süd, Maximilian Vogt. Daher unterstütze man ausdrücklich menschenrechtliche Sorgfaltspflicht-Gesetzgebungen. "Denn Fälle wie dieser zeigen deutlich, dass solche Regelungen konkret zum Schutz der Betroffenen beitragen." 

Gesetz soll Menschenrechte stärken

Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein gesetzlicher Rahmen, der sicherstellen soll, dass Unternehmen in ihren globalen Lieferketten bestimmte Arbeits- und Umweltstandards einhalten. Es trat 2023 in Kraft. Ziel ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken und Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zuletzt gab es Diskussionen über eine Abschwächung des Gesetzes, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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