AZ-Service: Nützliche Policen für die Piste

MÜNCHEN - Die Ski angeschnallt und ab geht es die Piste runter. Doch für viele Skifahrer endet die Gaudi im Krankenhaus. Deshalb: Die Haftpflicht ist ein Muss, auch die Kosten für Rücktransport sollten gedeckt sein.
Ski heil, Bein kaputt: Rund 60000 Wintersportler verunglücken jährlich, berichtet die Stiftung Warentest. Glücklich ist, wer im Fall des Falles wenigstens auf seine Versicherung bauen kann.
Private Haftpflichtversicherung. Wer andere schädigt, muss dafür haften. Wer etwa einen anderen Wintersportler umfährt, haftet für dessen Behandlungskosten und gegebenenfalls für seinen Verdienstausfall.
Generell sollte jeder den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung haben – auch ohne Winterurlaub. Vor den Start in den Schnee ist es sinnvoll zu prüfen, ob eventuell bestimmte Sportarten ausgeschlossen sind oder ob es bei der Geltung über Deutschland hinaus Beschränkungen gibt.
Auslandsreise-Krankenversicherung. Wer bei einer gesetzlichen Krankenkassen versichert ist und zum Beispiel nach Österreich, Italien oder die Schweiz in den Wintersport reisen will, benötigt eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Zwar können in EU-Mitgliedsstaaten seit dem 1. Juni 2004 medizinisch notwendigen Leistungen nach den für dieses Land geltenden Vorgaben beansprucht werden – ein Krankenrücktransport wird aber nur von Privaten übernommen.
Außerdem sind bei privaten Krankenversicherungen zudem in der Regel Such- und Bergungskosten mitversichert, allerdings mit Höchstgrenzen. Je höher dieser Betrag ist, desto besser. Schon der Einsatz eines Rettungshubschraubers kann 3000 Euro kosten. Je aufwändiger die Bergung ist, desto teurer wird es.
Private Unfallversicherung. Sollte ein Unfall mit Ski oder Snowboard zu einer Invalidität führen, würde die private Unfallversicherung helfen. Überwiegend ausgeschlossen sind aber Unfälle, die in Folge von „Bewusstseinsstörungen“ passiert sind. Soll bedeuten: Wer stark alkoholisiert verunglückt, hat keinen Versicherungsschutz. Einige wenige Versicherer haben diesen Ausschluss abgeschafft.
Unfallversicherungen übernehmen in der Regel ebenfalls Bergungskosten, ebenfalls begrenzt natürlich (meist bis 5000 Euro). Wie bei der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ist ein möglichst hoher Betrag bei Bergungskosten für den Kunden wichtig.
Rechtsschutzversicherung. Machen andere Wintersportler Ansprüche geltend, so hilft bereits die Haftpflichtversicherung, diese Ansprüche entweder abzuwehren oder zu bezahlen. Wer aber selbst Ansprüche geltend machen will, etwa Schmerzensgeld, der ist mit einer Rechtsschutzversicherung im Vorteil - vor allem wenn im Ausland gestritten wird, wo Anwälte mitunter an keine Gebührenordnung gebunden sind und selbst bei gewonnenen Prozessen ein Teil der Gerichtskosten bezahlt werden muss.
Diebstahlsversicherung. Ski und sonstige Ausrüstung sind bei Einbruch (etwa ins Hotel) oder Raub in der Hausratversicherung mitversichert, in der Regel bis 10000 Euro. Keinen Ersatz gibt es über diese Police, wenn die Skier vor der Hütte gestohlen wurden. Hierfür gibt es spezielle Wintersportversicherungen, die von Reisebüros oft im Paket mit Haftpflicht- Unfall- und Krankenversicherungen angeboten werden. Achtung: Wenn bereits eine Haftpflichtversicherung bereits besteht, kann es zu unnötigen Doppelversicherungen kommen. Fintext