AZ-Service: Legal putzen lassen
MÜNCHEN - So wird die Putzfrau legal: Minijobber erledigen Arbeiten für Privathaushalte, ohne dass die Auftraggeber von Steuern und Sozialabgaben erschlagen werden. Die Kosten können bei der Steuererklärung abgesetzt werden.
Eine Putzfrau, die die Wohnung wöchentlich auf Hochglanz bringt? Die Seniorin von nebenan, die nachmittags auf die Kinder aufpasst? Millionen Haushalte beschäftigen eine Hilfe schwarz. Wer eine Mini-Jobberin beschäftigten will, muss auf einiges achten, kann aber Steuern sparen.
14,27 Prozent Pauschalabgaben. Eine Haushaltshilfe mit Mini-Job darf nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Dann bekommt sie ihren Lohn brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber führt die Pauschalabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Steuern) an die Minijobzentrale ab. Insgesamt muss er pauschal 14,27 Prozent berappen. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist übrigens auch dann zu zahlen, wenn die Minijobberin bei ihrem Mann mit versichert ist.
So spart der Arbeitgeber trotzdem. Er kann 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen. Verdient die Minijobberin zum Beispiel 150 Euro im Monat, betragen die Abgaben für den Arbeitgeber monatlich 21,41 Euro für Steuern und Sozialversicherung – 34,28 Euro können jedoch von der Einkommensteuer abgezogen werden – ein Plus von 12,87 Euro. Wird die Minijobberin krank oder schwanger, ist der Arbeitgeber vor Lohnforderungen seitens der Beschäftigten sicher. Die Minijob-Zentrale erstattet ihm 80 Prozent der Lohnfortzahlung und bei Entbindung den Arbeitgeberzuschuss plus Sozialversicherungsbeiträge. Hat die Haushaltshilfe einen Unfall bei der Arbeit, kommt die gesetzliche Unfallversicherung dafür auf.
Regeln fürs Haushaltsscheck-Verfahren. Die Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es nur, wenn das Haushaltsscheckverfahren genutzt wird. Mit ihm wird die Anmeldeprozedur und die Beitragszahlung für Privathaushalte vereinfacht. Formulare gibt’s unter www.minijob-zentrale. de oder unter 01801 - 200 504. Extra-Regelungen gelten für Minijobberinnen, die auf Kinder unter 14 Jahren aufpassen. Kosten für dieses Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber als Betreuungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Zwei Drittel der gesamten Betreuungskosten, maximal 4000 Euro pro Kind, können angesetzt werden. Wer das in Anspruch nimmt, kann nicht gleichzeitig mit dem Haushaltsscheckverfahren sparen.
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