Augen auf beim Nebenjob

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MÜNCHEN - 2,2 Millionen Angestellte haben einen Zweitjob. Doch wer sich noch nebenher etwas dazu verdienen will, sollte das besser mit seinem Chef absprechen, sonst droht Ärger
Einen Nebenjob sprechen Angestellte besser mit ihrem Chef ab. Denn viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, wonach der Vorgesetzte über eine Nebentätigkeit vorher informiert werden muss, erklärt die Arbeitsrechtlerin Pia Alexa Becker aus München. Manchmal müsse ein Zweitjob auch ausdrücklich genehmigt werden. Wer sich über solche Klauseln hinwegsetzt, riskiere eine Abmahnung oder sogar die Kündigung, so Becker in derZeitschrift „Junge Karriere“.
Der Arbeitgeber dürfe einen Zweitjob aber nicht generell verbieten. Solche Klauseln im Arbeitsvertrag seien nichtig. Aber er muss nicht jeder Arbeit nach Feierabend zustimmen. Der Nebenjob darf nämlich nicht die Leistungsfähigkeit des Angestellten beeinträchtigen. „Wenn der Doppeljobber unter der Woche bis spät in der Nacht in einer Disco Cocktails mixt oder Platten auflegt und deshalb am nächsten Morgen im Büro kaum die Augen aufbekommt, muss das der Chef nicht tolerieren“, so die Rechtsanwältin. Außerdem sind laut Arbeitszeitgesetz pro Woche nur bis zu 48 Arbeitsstunden erlaubt – für beide Jobs zusammen.
Taxifahren und andere bezahlte Tätigkeiten nach Feierabend im Erstjob sind keine Seltenheit: Rund 2,2 Millionen Angestellte haben einen Zweitjob, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg ermittelt.
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