Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten deutlich gestiegen

Schwerbehinderte Menschen sind oft gut ausgebildet. Doch am Arbeitsmarkt bleiben viele Hemmnisse. Besonders dann, wenn die Konjunktur nicht rund läuft.
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Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit Behinderung besonders (Archivbild)
Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit Behinderung besonders (Archivbild) © Fredrik von Erichsen/dpa
Berlin

In der Wirtschaftskrise ist die Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen stärker gestiegen als bei anderen Gruppen. Das geht aus einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach lag die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen 2025 bei zwölf Prozent, rund doppelt so hoch wie die allgemeine Quote aller zivilen Erwerbspersonen. 

Im Juli 2026 waren den DGB-Angaben zufolge 192.000 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet und damit 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die allgemeine Arbeitslosigkeit wuchs laut DGB gleichzeitig um 0,9 Prozent. 

"Schwerbehinderte Menschen trifft der Verlust des Arbeitsplatzes besonders hart", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. "Denn wenn sie einmal ohne Arbeit sind, ist der Wiedereinstieg deutlich schwieriger als für andere Arbeitslose, und das, obwohl sie häufig gut qualifiziert sind." 

Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit ist die Quote von schwerbehinderten Arbeitslosen ohne Ausbildung mit 48 Prozent geringer als die bei anderen Arbeitslosen (55 Prozent). Hindernisse für die Beschäftigung sind nach Angaben des DGB Alltagsbarrieren etwa für Menschen im Rollstuhl und komplizierte Antragsverfahren für Unterstützungsleistungen, aber auch Vorbehalte in Unternehmen. 

Quote wird nicht erfüllt 

Arbeitgeber mit 20 Beschäftigten oder mehr sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Bei 60 oder mehr Beschäftigten ist eine Quote von fünf Prozent vorgesehen. 2024 arbeiteten laut DGB 1,4 Millionen Menschen in solchen Betrieben. Die Quote von fünf Prozent wurde aber im Durchschnitt nicht erreicht. Bei privaten Arbeitgebern lag sie bei 4,2 Prozent, im öffentlichen Dienst bei 6,1 Prozent. Insgesamt ergab dies einen Durchschnitt von 4,7 Prozent. 

Wird die Quote bei einzelnen Arbeitgebern nicht erreicht, ist eine Ausgleichsabgabe fällig. Die Summe für den Fall, dass trotz Pflichtquoten gar kein Schwerbehinderter im Betrieb ist, stieg laut DGB 2024 von 320 auf 815 Euro pro Monat. "Klare gesetzliche Vorgaben können etwas bewirken", meinte DGB-Vorstand Piel. "Wo Arbeitgeber stärker in Verantwortung genommen werden, werden mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigt."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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