Altgold zu Geld machen: Wie geht das in München diskret und praxisnah?

Wenn ein Nachlass geregelt wird, taucht früher oder später fast immer Gold auf. Alter Schmuck, einzelne Goldmünzen oder Zahngold finden sich in vielen Erbschaften – oft unscheinbar verstaut, manchmal seit Jahrzehnten unbeachtet. Wer diese Stücke nicht aus sentimentalen Gründen behalten möchte, steht vor einer ganz pragmatischen Frage: Wie lässt sich das Altgold sinnvoll, fair und ohne unnötige Verluste zu Geld machen?
Antje Gerber |
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Münzen oder Schmuck: Gold in unterschiedlichen Erscheinungsformen.
Münzen oder Schmuck: Gold in unterschiedlichen Erscheinungsformen. © Flux Kontext Fast

Gerade in einer Stadt wie München mit ihrer hohen Dichte an Juwelieren, Münzhändlern und Edelmetallankäufern, sind zahlreiche Anlaufstellen vorhanden – aber damit auch die Gefahr, vorschnell den falschen Weg einzuschlagen. Wir zeigen daher für die drei typischen Gruppe goldener Erbstücke praxistaugliche Vorgehensweisen auf.

Warum der Goldhändler unverzichtbar ist, aber nicht zwangsläufig der erste Schritt sein sollte

Goldankäufer spielen eine tragende Rolle für den seriösen Goldankauf in München. Denn sie verfügen über die technische Ausstattung, um Edelmetalle zu prüfen, zu wiegen und zum tagesaktuellen Preis anzukaufen. Genau deshalb sind sie am Ende nahezu immer der richtige Ansprechpartner. Am Anfang des Prozesses sollten sie jedoch nicht automatisch stehen. Der Grund ist simpel: Ein Goldankäufer bewertet primär den Materialwert. Für viele Erbstücke ist das ausreichend. Manche Gegenstände sind jedoch mehr wert als ihr reiner Goldgehalt – etwa durch handwerkliche Qualität, Seltenheit oder Sammlerinteresse. Wer solche Stücke direkt zum Einschmelzen gibt, verschenkt unter Umständen einen erheblichen Teil ihres Werts.

Ein sinnvoller Weg für die Praxis sieht folgendermaßen aus:

  • Zunächst klären, ob ein Gegenstand über den Materialwert hinaus Bedeutung hat.
  • Erst danach entscheiden, ob der Verkauf als Altgold sinnvoll ist.

Dieser Ansatz ist weder kompliziert noch teuer, kann aber im Ergebnis mehrere hundert oder sogar tausend Euro Unterschied machen.

Kann man als Laie Gold überhaupt erkennen?

Der Spruch "Es ist nicht alles Gold, was glänzt" kommt nicht von ungefähr. Denn für Laien ist Gold nur schwer zuverlässig zu erkennen und zu beurteilen. Mit Hausmitteln ist nur Folgendes zu prüfen:

Gibt es Punzen im Material wie 333, 585, 750, 916 oder 999? Sie geben Aufschluss auf den Reinheitsgrad – also wie viel Prozent Gold in der Legierung steckt. Oft steht vor diesen Zahlen „Au" – Aurum, also Gold.

Falls keine Punzen vorhanden oder mehr erkennbar sind, kann ein Magnettest helfen. Typisches "Katzengold" (Eisensulfid) reagiert zumindest etwas auf starke Magneten, Gold hingegen niemals, auch nicht als Legierung. Das Problem daran: Selbst, wenn solche Informationen bestätigen, dass es sich wirklich um Gold handelt, sagen sie nichts darüber aus, was ein Objekt als Ganzes wert ist. Hinzu kommt, dass viele Erbstücke aus Mischlegierungen bestehen oder nachträglich verändert wurden.

Typische Unsicherheiten

  • Ist ein Schmuckstück handgefertigt oder industriell?
  • Handelt es sich um eine gängige Goldmünze oder eine seltene Prägung?
  • Besteht Zahngold tatsächlich aus Gold oder aus einer Legierung mit geringem Edelmetallanteil?

Diese Fragen lassen sich ohne Fachkenntnis daher kaum beantworten. Genau deshalb ist es sinnvoll, für unterschiedliche Arten von Gold-Erbstücken unterschiedliche erste Anlaufstellen zu wählen.

Wichtig:  Üblicherweise muss man Gold ein Jahr halten, damit beim Verkauf keine Steuer anfällt. In Erbfällen wird jedoch üblicherweise die Haltedauer des Erblassers mit einberechnet, sodass Erben typischerweise sofort verkaufen können.

Fall 1: Zahngold: Sachlich bewerten, nüchtern verkaufen

Zahngold ist unter den typischen Gold-Erbstücken der unkomplizierteste Fall. Es besitzt keinen gestalterischen oder sammlerischen Wert, sondern besteht aus funktionalen Legierungen, die auf Haltbarkeit ausgelegt sind. Für Erben ist Zahngold daher fast immer eine reine Sachfrage.

Wichtig ist nur Folgendes: Zahngold gilt grundsätzlich als vermögenswerter Bestandteil, über den die Erben verfügen können. Nach einer Einäscherung ist die rechtliche Zuordnung jedoch nicht eindeutig geregelt und hängt vom weiteren Vorgehen ab. Bei einer Einäscherung werden metallische Rückstände – darunter auch Zahngold – technisch nach dem Verbrennungsvorgang und vor dem Mahlgang der Asche getrennt. Vor einer Erdbestattung muss eine Entnahme von Zahngold ausdrücklich und professionell veranlasst werden. Dies übernehmen je nach Fall Bestattungsinstitute, Zahnärzte oder Rechtsmediziner.

Ob Zahngold nach einer Einäscherung automatisch an die Erben ausgegeben wird oder nur auf ausdrücklichen Wunsch, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Krematoriums und den getroffenen Vereinbarungen mit dem Bestattungsunternehmen → stets im Vorfeld abklären. Danach ist jedoch in jedem Fall der Weg zum Goldankäufer frei ohne weitere Überprüfung – für ihn sind diese Implantate reine Routineangelegenheit.

Fall 2: Goldschmuck: Erst prüfen, dann entscheiden

Goldschmuck ist ein Themenkomplex, bei dem Erben häufig Geld verschenken. Denn viele Stücke wirken auf den ersten Blick altmodisch oder anderweitig wenig attraktiv. Das allein bedeutet jedoch nicht, dass diese zwangsläufig nur den reinen Goldwert besäßen. Bestimmend sind vor allem:

  • Alter, Herkunft und Hersteller
  • Verarbeitung und Handarbeit
  • Designer- oder Werkstattzuordnung

 

Bei typischen Goldschmuck-Erbschaften sind deshalb gute Juweliere die erste Anlaufstelle. Sie haben die Expertise, um die Stücke fachmännisch zu überprüfen und so eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern. Sofern kein eigenständiger Schmuckwert besteht, ist dann wieder der Goldhändler der richtige Partner - nicht zuletzt deshalb, weil es dort häufig bessere, aktuellere Goldpreise gibt.

Fall 3: Goldmünzen: Material oder Sammlerstück?

Goldmünzen nehmen eine gewisse Sonderstellung ein. Viele Erben gehen davon aus, dass Münzen automatisch zum Goldpreis verkauft werden sollten. Das ist aber nicht immer korrekt, denn es gibt unterschiedliche Arten von Goldmünzen:

  • Klassische Anlagemünzen mit klar definiertem Goldgehalt
  • Historische Münzen mit Sammlerwert
  • Sonderprägungen mit begrenzter Auflage

Klassische Anlagemünzen (auch Bullionmünzen genannt) sind dabei der einfachste Fall: Sie wurden von Anfang an nur geprägt, um durch den Goldwert einen Wertgegenstand zu besitzen und sind daher, sofern Erben sie nicht als "Reserve" verwahren möchten, stets ein Fall für den Goldankäufer.

Anders bei den anderen Münzen. Sie können durchaus einen Wert deutlich über dem Goldpreis haben. Das festzustellen ist eine Aufgabe für Numismatiker bzw. Münzhändler – Fachgeschäfte mit großer Expertise in diesem komplexen Sammler- und Anlagegebiet. Erst wenn feststeht, dass keine numismatische Bedeutung vorliegt, ist der Goldankauf auch bei solchen Münzen der passende letzte Schritt.

Fazit: Ein strukturierter Weg ist buchstäblich Gold wert

Altgold zu Geld zu machen ist kein komplizierter Prozess – wenn er richtig angegangen wird. Wer in München lebt oder dort einen Nachlass regelt, profitiert von kurzen Wegen und fachlicher Vielfalt.

Entscheidend ist, diese Vielfalt sinnvoll zu nutzen.

Der bewährte Ablauf lautet: Prüfen lassen, was geprüft werden sollte, trennen, was getrennt gehört, verkaufen, was reines Material ist.

So wird aus einer oft belastenden Pflicht eine sachliche Angelegenheit. Der Goldankauf bleibt dabei, was er sein sollte: Ein professioneller, transparenter Partner am Ende des Weges – nicht immer der erste, aber der richtige Schritt.


Die Recherche und Erstellung des Beitrags wurden durch eine externe Redakteurin vorgenommen und stammen nicht aus der eigenen Redaktion.

 

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