Adidas streicht Online-Klauseln aus Händlerverträgen

Künftig können Sportfachhändler Adidas-Produkte auch auf Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon verkaufen.
dpa |
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Herzogenaurach/Bonn - Adidas hob entsprechende Verbotsklauseln in den Verträgen auf Druck des Bundeskartellamts auf.

"Nach umfangreichen Ermittlungen bei den deutschen Händlern und den Sportartikelherstellern wurde Adidas im Laufe des Verfahrens informell mitgeteilt, dass schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken (...) bestehen", teilte das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mit.

Adidas hingegen betonte, dass sich die Online-Marktplätze seit Beginn des Kartellamtsverfahrens weiterentwickelt hätten und inzwischen die Vorgaben des Konzerns erfüllten.

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