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AZ-Redakteurin Tina Angerer über das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz
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AZ-Redakteurin Tina Angerer über das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz

Jetzt entscheiden wohl die Bürger in einem Volksentscheid über die Rauchgepflogenheiten in der Öffentlichkeit – und das ist richtig so. Unabhängig davon, wie man zum absoluten Rauchverbot steht.

Erstens: Die Politik hat es mit ihrem Herumgedoktere an Gesetzen, Novellierungen, Ausnahmen und Klauseln offenbar nicht geschafft, das Thema in vernünftiger Weise vom Tisch zu kriegen. Die Erfinder der „Raucherclubs“ haben den Amtsschimmel vorgeführt, und am Ende musste das Rauchverbot auch noch für die CSU-Niederlage herhalten. Viele Menschen sind sauer und nutzen jetzt das Instrument, das die bayerische Verfassung bereit hält.

Zweitens: Anders als in der Schweiz, wo das Volk über Einschränkungen der Religionsfreiheit abstimmen durfte, geht es hier nicht um ein Grundrecht. Es gibt nämlich kein Grundrecht auf Rauchen in der Öffentlichkeit. Und jeder Bürger ist ganz privat davon betroffen, ob in der Kneipe, die er besucht oder besuchen will, geraucht wird oder nicht.

Raucher schränken definitiv die Freiheit ihrer Nachbarn im Café, in der Disco oder am Tresen ein, nicht umgekehrt. Daran gibt es nunmal nichts zu rütteln. Deswegen ist es nicht selbstverständlich, dass sie das dürfen. Was nicht heißt, dass die Raucher schon verloren haben. Es gibt beim Volksentscheid nämlich keinen Fraktionszwang. Es ist durchaus eine legitime Haltung, zu sagen: Ich bin Nichtraucher und gönne den Rauchern ihre vollgequalmten Pils-Stüberl, solange ich da mein Schnitzel nicht essen muss. Aber abstimmen will ich drüber dürfen.

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