Abschied von der Lohnsteuerkarte

Heuer werden zum ersten Mal keine neuen Karten verschickt. Die Bescheinigung für 2010 gilt weiter. Beschäftigtemüssen sich bei Änderungen am Steuerabzug an ihr Finanzamt wenden.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
dpa Illustration

MÜNCHEN - Heuer werden zum ersten Mal keine neuen Karten verschickt. Die Bescheinigung für 2010 gilt weiter. Beschäftigtemüssen sich bei Änderungen am Steuerabzug an ihr Finanzamt wenden.

Sie kam jedes Jahr im Herbst, zuverlässig wie die ersten Weihnachtssterne im Supermarktregal. Wer sie verlor, bekam Scherereien mit dem Arbeitgeber. Jetzt ist damit Schluss: Die Lohnsteuerkarte gibt’s nur noch in Ausnahmefällen auf Papier. Im Normalfall wird sie elektronisch verschickt.

Wie werden die Arbeitnehmer- Daten künftig verwaltet?

Ab 2012 regeln Firmen und Finanzämter den Lohnsteuerabzug über das neue System Elster-Lohn II. Die Firmen können dann alle Daten, die sie brauchen, bei der sogenannten Elstam-Datenbank der Finanzverwaltung abrufen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit, einschließlich der darauf eingetragenen Freibeträge. Fürs Jahr 2011 gibt es keine eigene Lohnsteuerkarte.

Was machen Beschäftigte, die keine Lohnsteuerkarte für 2010 haben?

Wer beispielsweise erst 2011 eine Beschäftigung aufnimmt, bekommt vom Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung, aus der seine Lohnsteuerklasse und alle anderen Merkmale hervorgehen. Beginnt ein Auszubildender seine Lehre, kann ihn die Firma auch dann gemäß der Lohnsteuerklasse I einstufen (und nicht nach Lohnsteuerklasse VI), wenn die Bescheinigung noch nicht vorliegt.

Wie machen Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte ihre Steuererklärung?

Die Arbeitgeber verschicken alle nötigen Angaben mit der Jahresabrechnung.

Was geschieht mit den Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte?

Sie gelten auch für 2011 weiter. Ändern sich beispielsweise die Steuerklasse oder die Kinderfreibeträge zugunsten der Beschäftigten, müssen die Arbeitnehmer von sich aus die Freibeträge korrigieren lassen. Wer spätere Steuer-Nachzahlungen vermeiden will, sollte auch Abweichungen zu seinen Ungunsten (etwa nach einer Scheidung) melden. Dafür sind ab dem kommenden Januar übrigens nur noch die Finanzämter und nicht mehr die Gemeinden zuständig.

Was machen Beschäftigte, wenn sie den Arbeitgeber wechseln?

Sie lassen sich die Lohnsteuerkarte 2010 vombisherigen Betrieb aushändigen und reichen sie bei der neuen Personalabteilung ein.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.