Abmahnung für Check24 wegen Werbung für Dieselklagen

Die Wettbewerbszentrale hat das Vergleichsportal Check24 wegen irreführender Werbung für Klagen im Dieselskandal abgemahnt. Das Unternehmen vermittle als Makler für Kfz-Versicherungen Fahrzeughaltern das Gefühl, in jedem Fall erfolgreich wegen des Abgasskandals klagen zu können, teilte die Wettbewerbszentrale am Montag mit. In einem Schreiben per Mail an Kfz-Versicherungskunden würden diese aufgefordert, prüfen zu lassen, ob sie wegen Manipulationen Anspruch auf Entschädigung haben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Logo von Check24 sowie zahlreiche Slogans sind auf einem Banner in der Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München zu sehen.
Das Logo von Check24 sowie zahlreiche Slogans sind auf einem Banner in der Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München zu sehen. © Matthias Balk/dpa/Archiv
Bad Homburg

Die Wettbewerbszentrale führte ein Schreiben an einen Halter auf, dessen Fahrzeugmodell keinerlei Manipulationsvorwürfen bei der Abgasreinigung ausgesetzt sei. Da es bis dato kein rechtskräftiges Urteil - weder gegen den Hersteller und schon gar nicht für das fragliche Fahrzeugmodell gebe - bestehe für den Betreffenden überhaupt keine Chance, "auch nur einen Euro zu erhalten", erklärte die Behörde in Bad Homburg. Klickten Kunden auf Links in der Mail von Check24, kämen sie zu "grob irreführenden" Werbeaussagen, darunter "bis zu 10 000 Euro Schadenersatz", "ohne Kostenrisiko" und "sehr gute Erfolgsaussichten". Es gehe nicht um einen Einzelfall, vielmehr lägen mehrere fast identische Schreiben an Halter vor.

Ein solches Geschäftsgebaren fördert die "Dieselklageindustrie", kritisierte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Es gehe nicht darum, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu verneinen. Die Praxis zeige aber, dass nicht selten textbausteinartig verfasste Klagen zu Zehntausenden bei den deutschen Gerichten eingereicht wurden und die Justiz lähmten.

Check24 erklärte, man habe im Dieselskandal mehr als 10 000 Kundinnen und Kunden geholfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie hätten im Schnitt 3000 Euro Schadenersatz erhalten. Aus Verbrauchersicht sei die Abmahnung fragwürdig, so das Unternehmen. Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale beziehe sich nur auf "einzelne Formulierungen in unserer Kommunikation und nicht auf unseren Service insgesamt."

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.