53.000 Klagen von Passagieren gegen Fluglinien im Halbjahr

Die Zahl der Klagen von Passagieren wegen Verspätungen ist deutlich gesunken – bleibt aber laut Richterbund weiter auf hohem Niveau.
dpa |
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Wegen Verspätungen und Ausfällen kommen im Jahr mehr als 100.000 Klagen gegen Fluglinien zusammen. (Illustration)
Wegen Verspätungen und Ausfällen kommen im Jahr mehr als 100.000 Klagen gegen Fluglinien zusammen. (Illustration) © Fabian Sommer/dpa
Berlin

Erstmals seit 2021 ist die hohe Zahl der Entschädigungsklagen bei Gerichten wegen verspäteter oder stornierter Flüge wieder deutlich zurückgegangen. Trotzdem sorgen etwa 100.000 Klagen pro Jahr weiterhin für enorme Arbeitsbelastungen an den Zivilgerichten, wie der Deutsche Richterbund in Berlin mitteilte. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte berichtet.

Im ersten Halbjahr 2026 verzeichneten die Amtsgerichte an den 20 größten Flughafenstandorten 53.150 Klagen von Passagieren. Das waren fast 13.000 oder 20 Prozent weniger Fälle als im ersten Halbjahr 2025 (65.903). Der Rückgang betrifft bundesweit fast alle Gerichte. Im Amtsgericht Köln wurden allerdings 12.562 Klageeingänge verzeichnet, knapp 500 Fälle mehr als im Vorjahr. 

Auf Platz zwei folgt das Amtsgericht Frankfurt am Main mit 8314 Fluggastklagen (-26 Prozent). Das für den Berliner Flughafen zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen zählte 8133 Klagen (-25 Prozent). Es folgten Düsseldorf (4946), Hamburg (4211) und Erding für München (4120). 

Richterbund Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte, die aktuellen Eingangszahlen seien noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. "Setzt sich die Entwicklung des ersten Halbjahres fort, muss die Justiz 2026 erneut mehr als 100.000 Fluggastklagen bewältigen."

Wichtig sei, dass die Gerichte nun durch KI-Assistenz unterstützt und entlastet würden. Es fehle aber noch immer an einer ausgereiften Anwendung, die den Gerichten durch die Flut der Passagierklagen hilft und die Fallbearbeitung beschleunigt. 

Beim Ausfall eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Reisenden nach EU-Recht in bestimmten Fällen eine Entschädigung zu - je nach Flugdistanz 250 Euro, 400 oder 600 Euro. Viele Passagiere nutzen Internetportale, die gegen Beteiligung Ansprüche gegen die Fluglinien durchsetzen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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