150 Euro Strafe, wenn die EC-Karte verloren geht

Ab November gelten für die Bankkunden neue Geschäftsbedingungen. Die AZ erklärt, welche der neuen Regeln sich negativ auswirken.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
"Cash Trapping": Miese Masche am EC-Automat (Symbolbild)
dpa "Cash Trapping": Miese Masche am EC-Automat (Symbolbild)

Ab November gelten für die Bankkunden neue Geschäftsbedingungen. Die AZ erklärt, welche der neuen Regeln sich negativ auswirken.

Überweisung Künftig sollen Überweisungen schneller gehen. Die Banken müssen daher den Namen des Geldempfängers nicht mehr mit der Kontonummer abgleichen. Das erhöht das Risiko, dass eine Überweisung auf dem falschen Konto landet – etwa bei einem Zahlendreher in der Kontonummer. Eine falsche Überweisung kann die eigene Bank solange zurückholen, solange das Geld noch nicht auf dem fremden Konto eingegangen ist. Danach muss man sich an die Empfängerbank oder den Empfänger wenden.

„Hat der das Geld schon ausgegeben, wird es sehr schwierig“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Unter Umständen muss man sich das Geld vor Gericht erstreiten. Straub rät deshalb, vor der Überweisung die Daten „lieber noch ein zweites oder drittes Mal zu prüfen“.

EC-Karte Bei Verlust oder Diebstahl der Karte gelten neue Regeln. Bucht ein Fremder damit Geld ab oder kauft ein, haftet der Kunde mit bis zu 150 Euro für den Schaden. Aber nur bis er den Karten-Verlust der Bank gemeldet hat. Danach haftet die Bank alleine.

Wer grob fahrlässig handelt – also etwa die Geheimnummer auf der Karte notiert– haftet unbegrenzt. Das war auch früher schon so. „Jetzt kommt aber noch die Pauschale von 150 Euro hinzu“, so Sascha Straub. „Unterm Strich ein Nachteil für die Verbraucher.“ Die Sparkassen verzichten auf die 150-Euro-Beteiligung.

Kontoauszüge Banken müssen Girokonto-Kunden künftig am Monatsende schriftlich über den Kontostand informieren – sofern der Kunde die Auszüge nicht selbst abgerufen hat. Das Porto trägt der Kunde. Verbraucher sollten bei der Bank nachfragen, ob man sich die Auszüge kostenlos übers Internet schicken lassen kann.

Gebühren Führt die Bank eine Zahlung nicht aus – etwa, weil das Konto nicht gedeckt ist –, muss sie den Kunden informieren. Bislang durfte sie dafür keine Gebühren verlangen. Nach den neuen Regeln geht das. „Etliche Banken haben angekündigt, das auch zu tun“, sagt Jochen Schädtler von der Schutzgemeinschaft der Bankkunden. Kunden sollten Auszüge darauf prüfen, ob die Banken ihnen neue Gebühren aufbrummen – und das den Verbraucherzentralen melden.

Verbraucherzentrale Bayern: Tel.089/ 539870. Im Internet unter: www.vz-bayern.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.