146 Verdachtsfälle von Mindestlohn-Verstoß

Im ersten halben Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland haben Kontrolleure 146 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß eingeleitet.
dpa |
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Berlin - Insgesamt führte die dafür zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 24 970 Prüfungen nach dem Schwarzarbeits-Bekämpfungsgesetz bei Arbeitgebern durch.

Das geht aus einer Antwort des für den Zoll zuständigen Bundesfinanzministeriums an den SPD-Abgeordneten Manfred Zöllmer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die "Bild"-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet, bereits der "Tagesspiegel" hatte die Zahlen genannt.

Baden-Württemberg liegt demnach mit 31 eingeleiteten Verfahren an der Spitze - gefolgt von Bayern mit 20 Verfahren, Hessen (18), Nordrhein-Westfalen (15), Brandenburg (12) und Schleswig-Holstein (8). Seit Januar gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wobei es allerdings Ausnahmen gibt.

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