WLAN: Darf man sein Netz teilen?

Nicht jeder Anbieter erlaubt es, den Internetanschluss etwa mit Nachbarn zu teilen.
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Manche Anbieter eines Routers kündigen sogar bei Fremdnutzung.
dpa Manche Anbieter eines Routers kündigen sogar bei Fremdnutzung.

Viele teilen nicht nur Zucker und Milch mit ihren Nachbarn, sondern auch das Internet. Bevor man aber seinen Internetanschluss per Kabel oder WLAN mit Dritten teilt, sollte man gründlich die Geschäftsbedingungen des Anbieters lesen. Im schlimmsten Fall droht nämlich die Kündigung des Anschlusses.

Zwar gibt es kein Gesetz, das verbietet, seine Internetleitung etwa mit den Nachbarn zu teilen. Manche Anbieter erlauben so eine Nutzung allerdings nur nach schriftlicher Genehmigung. Dazu gehören nach Angaben des Internet-Rechtsportals „irights.info“ etwa die Telekom, Unitymedia oder Congstar.

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Andere gestatten die Mitnutzung, verbieten dem Anschlussinhaber aber, dafür Geld zu nehmen, etwa Vodafone, O2 oder Kabel BW. Und der Anbieter 1&1 verbietet in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Privatverträgen eine Drittnutzung durch Personen außerhalb der „häuslichen Gemeinschaft“.

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