Weihnachtsgeschenke bestellt? Unbedingt das Black-Friday-Paket öffnen

Viele Menschen bestellen am Black Friday schon Weihnachtsgeschenke. Das Paket sollten sie aber nach Erhalt öffnen, da sonst der Verlust des Widerrufsrechts droht.
(wue/spot) |
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Pakete mit am Black Friday bestellten Weihnachtsgeschenken nicht geschlossen lassen!
Pakete mit am Black Friday bestellten Weihnachtsgeschenken nicht geschlossen lassen! © iStock via Getty/Miljan Živković

Den Black Friday und Cyber Monday nutzen viele Verbraucherinnen und Verbraucher, um schon einige Wochen vor Weihnachten möglichst günstig Geschenke zu kaufen. Bereits um die Gefahr zu vermeiden, dass womöglich die falsche Ware geliefert wurde, sollten die in den kommenden Tagen eintreffenden Pakete bald geöffnet werden. Wer sie bis Heiligabend ungeöffnet herumliegen lässt, läuft außerdem Gefahr, sein Widerrufsrecht zu verlieren.

Das ist das Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gilt für Online- und Telefonkäufe sowie für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite erklärt. Dazu gehören auch Käufe an der Haustüre oder bei einer Kaffeefahrt. Es erlaubt Käuferinnen und Käufern, eine Bestellung zu widerrufen, selbst bevor die Ware geliefert wurde. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden, zum Beispiel per E-Mail. Es reicht nicht aus, die Ware einfach zurückzuschicken. Auch bei Black-Friday-Aktionen bestellte Artikel sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Jedoch gibt es für manche Waren Ausnahmen. Das Widerrufsrecht gilt demnach unter anderem nicht für schnell verderbliche Lebensmittel, individuell angefertigte Produkte wie maßgeschneiderte Kleidung oder nicht mehr versiegelte Waren wie CDs und DVDs. Gleiches gilt unter anderem bei Veranstaltungstickets, Zugtickets oder Pauschalreisen. Digitale Inhalte wie Software oder Filme können nicht widerrufen werden, sobald der Download oder das Streaming begonnen hat. Die Verbraucherzentrale bietet auch einen "Umtausch-Check". Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dort eine Einschätzung für ihren Fall.

Wann beginnt die Frist?

Die Widerrufsfrist beträgt für gewöhnlich 14 Tage und beginnt im Fall von Online-Bestellungen mit der Annahme des Pakets - auch wenn beispielsweise ein bevollmächtigter Nachbar dieses annimmt. Wer Geschenke zu lange ungeöffnet liegen lässt, verliert also unter Umständen die Möglichkeit, die Ware zurückzugeben.

Der Widerruf kann formlos erfolgen, etwa per E-Mail oder über ein mitgeliefertes Formular. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) bietet zudem auch ein Muster-Formular. Ein Grund für den Widerruf muss demnach nicht angegeben werden, die Ware muss allerdings innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf zurückgeschickt werden - bestenfalls gut verpackt, um Transportschäden zu vermeiden.

Vermehrte Beschwerden haben allerdings laut einer Pressemitteilung gezeigt, dass die Retoure nicht immer reibungslos funktioniert. "Manche Anbieter registrieren nur zwei Kleidungsstücke, obwohl die Kundin fünf zurückgeschickt hat. Andere behaupten, einzelne Teile seien getragen worden und verweigern die vollständige Erstattung", wird Tim-Oliver Tettinger zitiert. Der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: "Wir empfehlen, Fotos und Videos davon zu erstellen, wie Kundinnen und Kunden die Ware sachgemäß für den Rückversand verpacken und beim Transportdienstleister abliefern. Auch eine Person, die das bezeugen kann, ist im Streitfall sehr hilfreich."

Manche Händler werben am Black Friday und auch sonst mit einem längeren Rückgaberecht, das allerdings zu Problemen führen kann. "Da es sich nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist um eine freiwillige Leistung handelt, können Händler die Rückgabebedingungen grundsätzlich selbst definieren. Anders als beim Widerrufsrecht kann schon eine kleine Abweichung vom Originalzustand unter Umständen dazu führen, dass der Anbieter die Annahme verweigert", erläutert der Experte. Verbraucher müssten dies meist akzeptieren. Daher wird empfohlen, rechtzeitig von dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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