Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Berlin - Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist ärgerlich. Arbeitnehmer können die Kosten aber unter Umständen steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Die Voraussetzung: Der Unfall muss auf der direkten Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingetreten sein. Abgesetzt werden können aber nur Kosten, die nicht von der Versicherung beglichen wurden. Bei dem Arbeitsweg muss es sich laut BDL nicht um die kürzeste Strecke handeln. Er muss verkehrsgünstig sein. Das heißt: Eine gut ausgebaute Umgehungsstraße könne auch anerkannt werden, sofern der Arbeitnehmer hier schneller zur Arbeit kommt, weil etwa keine Bauarbeiten den Verkehr behindern. Umwege dürfen nur genommen werden, wenn Arbeitskollegen mitgenommen werden oder eine Tankstelle aufgesucht wird.