Kim Dotcom: Megaupload-Gründer erhält mehr Geld

 Ein Richter in Neuseeland ordnete an, dass dem gebürtigen Kieler mit dem früheren Namen Kim Schmitz nun 60 000 neuseeländische Dollar (rund 37 000 Euro) aus seinem Vermögen für den monatlichen Lebensunterhalt zustehen.
dpa |
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Auch im Hausarrest darf Kim Dotcom wieder seinen Mercedes fahren und Geld ausgeben: Ein Richter in Neuseeland ordnete an, dass dem gebürtigen Kieler mit dem früheren Namen Kim Schmitz nun 60 000 neuseeländische Dollar (rund 37 000 Euro) aus seinem Vermögen für den monatlichen Lebensunterhalt zustehen.

Wellington - Außerdem bekommt er seinen Mercedes zurück, wie es in Medienberichten weiter hieß. Die US-Justiz will Dotcom wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen vor Gericht stellen und verlangt seine Auslieferung.

Die Anhörung zur Auslieferung ist für den 20. August angesetzt. Bis dahin darf sich Dotcom bei seiner Familie in seinem Haus nördlich von Auckland aufhalten. Nach seiner Festnahme im Januar war er vier Wochen im Gefängnis, ehe er gegen Zahlung einer Kaution unter strengen Auflagen freigelassen wurde.

Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.

Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden.

Unterdessen erhielten ehemalige Nutzer von Megaupload nach US-Medienberichten falsche Abmahnungen einer nicht existierenden Anwaltskanzlei in Deutschland. Darin fordern Unbekannte, 147 Euro an eine Adresse in der Slowakei zu überweisen, um angeblich Ansprüche von Copyright-Inhabern wie der Plattenfirmen Universal, Sony oder EMI abzuwenden.

Bei Megauplaod konnten Nutzer Dateien auf Internet-Server hochladen und für andere bereitstellen. Die Plattform wurde nicht nur für urheberrechtlich geschützte Daten, sondern auch für andere digitale Inhalte genutzt.

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