Keine Mietminderung

Rein optische Mängel in einer Wohnung rechtfertigen laut einem aktuellen Urteil keine Mietminderung
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Rein optische Mängel in einer Wohnung rechtfertigen laut einem aktuellen Urteil keine Mietminderung

MÜNCHEN
Rein optische Mängel in einer Wohnung rechtfertigen einem Urteil des Münchner Amtsgerichts zufolge keine Mietminderung. Ein Münchner Ehepaar hatte geklagt, weil seine
Vermieterin eine Mietminderung um fünf Prozent nicht akzeptieren wollte. Die Mieter fühlten sich im Recht, da sich unter ihren Balkontüren Feuchtigkeit gesammelt und das Parkett verfärbt hatte.
Wegen des seit August 2011 ausstehenden Anteils der Miete reagierte die Vermieterin selbst mit einer Klage. Die Richterin sprach ihr das Geld samt Zinsen zu. Das verfärbte Parkett mindere die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nur unerheblich. Auch die bloße Vermutung, darunter habe sich Schimmel gebildet, reiche nicht aus für eine Mietminderung. Das Urteil ist rechtskräftig.
 

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