Kartellamtsbeschwerde gegen Google nach Brüssel verlegt

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben ihre Beschwerde gegen den Internet-Konzern Google beim Bundeskartellamt formal zurückgezogen und zur Europäischen Kommission verlagert.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin - In der Sache wollen die Verleger nun in Brüssel um eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen kämpfen, die Google im Umfeld der Verlagsinhalte erzielt, sagte eine BDZV-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa am Samstag. Außerdem gehe es um ein faires Ranking der Verlagsangebote in den Google-Suchergebnissen ("Fair Search").

"Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sind an dem Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung als Beschwerdeführer beteiligt", sagte die BDZV-Sprecherin. Über den formalen Rückzug der Beschwerde beim Bundeskartellamt hatte zuerst das Fachportal iRights.info berichtet.

BDZV und VDZ fordern eine finanzielle Beteiligung an Werbeeinnahmen, die Google mit Anzeigen neben Sucherergebnissen erzielt ("Fair Share"). Google verdiene an der Auflistung von Textauszügen journalistischer Angebote, den sogenannten Snippets, ohne die Verlage dafür zu honorieren. Die Verleger werfen dem Internet-Konzern auch vor, dass die Verlagsangebote in den Suchergebnissen im Vergleich zu den Google-eigenen Diensten benachteiligt werden.

Julia Holtz, Leiterin Wettbewerbsrecht bei Google in Europa sagte der dpa, ihr Unternehmen habe in den beiden vergangenen Jahren dem Bundeskartellamt Produkte und Geschäftspraktiken von Google erläutert. "Wir sind davon überzeugt, dass sie den deutschen und europäischen Gesetzen entsprechen. Dass die deutschen Verlegerverbände ihre Beschwerde nun in Deutschland zurückgezogen haben, bestärkt uns darin", sagte Holtz. Google werde auch in Zukunft weiter für Fragen der europäischen oder deutschen Behörden zur Verfügung stehen.

Der BDZV betonte, die Verbände hätten sich bei der EU-Kommission in einem umfangreichen Schriftsatz darüber beschwert, dass Google gegen beide Grundsätze - "Fair Share" und "Fair Search" - verstoße. So habe Google im vergangenen Jahr belgische Verlage von ihrer Suchergebnisseite gelöscht, die einen Vergütungsanspruch gegen Google geltend gemacht hatten. "Nachdem nun auch der spanische Verlegerverband in Sachen "Fair Share" bei der Europäischen Kommission vorstellig geworden ist und "Fair Share" bereits in Belgien praktische Bedeutung bekommen hat, halten BDZV und VDZ eine einheitliche Entscheidung hierüber durch die Kommission für sinnvoll." Dies hätten die beiden Verbände dem Bundeskartellamt auch mitgeteilt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.