Internetprovider wechseln: Woran Verbraucher denken sollten

Ein Wechsel des Internetanbieters kann sich lohnen, birgt jedoch Tücken: versteckte Kosten, technische Unannehmlichkeiten und knifflige Verträge.
(elm/spot) |
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Ein neues Kundenportal hier, ein paar Verträge da - und schon kommt das Internet von einem anderen Anbieter.
Ein neues Kundenportal hier, ein paar Verträge da - und schon kommt das Internet von einem anderen Anbieter. © fizkes/Shutterstock.com

Ein Wechsel des Internetanbieters kann eine lohnende Entscheidung sein, erfordert jedoch eine durchdachte Herangehensweise, um potenzielle Unannehmlichkeiten zu vermeiden. So gehen Wechselwillige vor.

Anzeige für den Anbieter Glomex über den Consent-Anbieter verweigert

Zunächst ist eine gründliche Recherche über die verfügbaren Anbieter in der Region unerlässlich. Sich im Netz durch Bewertungen zu lesen, Geschwindigkeiten und Preise zu vergleichen sowie Vertragsbedingungen zu prüfen, sind dabei entscheidende Schritte. Als "typischen Fallstrick" nennt die Verbraucherzentrale beispielsweise die angezeigten Preise, die häufig nur in den ersten Monaten gelten. Danach steige der Preis oder die Leistung werde reduziert. Außerdem würden sich häufig nicht gewollte Zusatzpakete im Kleingedruckten verstecken.

Ratsam ist anschließend, den aktuellen Anbieter rechtzeitig zu kündigen, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Vertragliche Kündigungsfristen und mögliche Gebühren sind besonders zu beachten. Gut zu wissen: Ein bereits automatisch verlängerter Vertrag ist anschließend jederzeit monatlich kündbar. Bei der Auswahl des neuen Anbieters sollte man Geschwindigkeitsgarantien, Vertragslaufzeiten und besagte mögliche Zusatzkosten prüfen. Die Nutzung von Vergleichsportalen erleichtert den Prozess, um die besten Angebote zu finden. Manche Provider bieten auch an, den Kündigungsprozess mit dem bisherigen Anbieter zu übernehmen.

Internetprovider: Sonderkündigungsrecht bei Nichtverfügbarkeit

Außerdem essenziell ist die Überprüfung der Internetverfügbarkeit an der eigenen Adresse, da nicht alle Anbieter überall dieselben Dienstleistungen anbieten. Besonders gilt das im Fall eines Umzugs. Grundsätzlich ist man verpflichtet, seinen alten Anbieter mit umzuziehen. Sollte man allerdings an eine Adresse ziehen, für die der aktuelle Anbieter nicht die gleichen Leistungen gewährleisten kann, hat man als Kundin oder Kunde auch vor Ablaufen der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht.

Ein weiterer Aspekt, den es zu bedenken gilt, ist die Hardware: Bereits im Vorfeld sollte geklärt sein, ob die vorhandenen Geräte weiter genutzt werden können oder ob der neue Anbieter spezifische Hardware vorschreibt. So minimiert ein sorgfältig koordinierter Wechseltermin mögliche Unterbrechungen und erleichtert den Übergang. In diesem Zusammenhang kann es schließlich nicht schaden, den Kundensupport des neuen Anbieters vorab zu testen, um sicherzustellen, dass im Bedarfsfall eine zuverlässige Unterstützung vorhanden ist.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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