Gemini und Co.: EU hilft Google bei KI-Zugangsregeln

Unfaire Marktmacht? Die EU will Google dazu bringen, KI-Konkurrenten gerechten Zugang zu Android und Suchdaten zu geben. Nutzerinnen und Nutzer sollen langfristig beim Suchen Alternativen haben.
dpa |
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Die Vorgaben für den US-Konzern Google basieren auf dem europäischen Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA). (Symbolbild)
Die Vorgaben für den US-Konzern Google basieren auf dem europäischen Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA). (Symbolbild) © Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Brüssel

Im Ringen um fairen Wettbewerb im KI-Markt arbeitet die EU-Kommission einen Plan für Google aus, mit dem der Tech-Riese sich an europäische Digitalregeln halten kann. Dabei geht es auch um Konkurrenten des vom US-Konzern entwickelten KI-Assistenten Gemini, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Die Wettbewerbshüter wollen sicherstellen, dass sich Google an bestehende europäische Digitalgesetze hält und auch anderen Entwicklern von Künstlichen Intelligenz Zugang zum Handybetriebssystem Android gewährt. 

Künstliche Intelligenz verändere die Art, wie Menschen mit ihren Smartphones online nach Informationen suchen und diese erhalten, sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission und Wettbewerbsbeauftragte Teresa Ribera. Aus diesen neuen Möglichkeiten wolle die EU-Kommission das Maximum herausholen, indem sie einen fairen Wettbewerb schafft. 

Verbraucher sollen Alternative zu Google haben

Darüber hinaus will die Kommission Empfehlungen dazu ausarbeiten, wie Google die Daten seiner Suchmaschine mit anderen Suchmaschinenanbietern teilen sollte. Dabei geht es nach Kommissionsangaben auch um die Berechtigung von anderen KI-Chatbot-Anbietern, auf die Daten der führenden Suchmaschine zugreifen zu dürfen. Dadurch sollen Wettbewerber demnach in die Lage versetzt werden, Nutzerinnen und Nutzern eine echte Alternative zur Google-Suche anzubieten. 

Innerhalb der kommenden drei Monate schlagen die Brüsseler Wettbewerbshüter Google erste Maßnahmen vor, nach 6 Monaten soll der Prozess abgeschlossen sein. Sollte sich der US-Konzern nicht bereiterklären, die Maßnahmen umzusetzen, könnte die Kommission gegen den US-Konzern ermitteln und letztendlich auch Strafen verhängen. Die Vorgaben basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA).

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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