Dreiecksbetrug: So funktioniert die Masche bei Amazon und Co.

Kriminelle im Netz haben zwei unterschiedliche Versionen von Dreiecksbetrug auf Verkaufsportalen wie Amazon oder Kleinanzeigen etabliert. Worauf Verbraucher achten sollten, um sich zu schützen.
(elm/spot) |
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"Das habe ich doch schon bezahlt!?", denken sich wohl viele, die in einer Dreiecksbetrug-Masche gelandet sind.
"Das habe ich doch schon bezahlt!?", denken sich wohl viele, die in einer Dreiecksbetrug-Masche gelandet sind. © fizkes/Shutterstock.com

Verkaufsplattformen im Internet können ein Einfallstor für Kriminelle und Betrüger sein. Eine der aktuellen Maschen hebelt sogar den Käuferschutz von PayPal aus. Wovor man sich in Acht nehmen sollte.

Anzeige für den Anbieter Glomex über den Consent-Anbieter verweigert

Die erste Dreiecksbetrug-Masche ist relativ simpel: Jemand möchte einen Gegenstand auf einer Verkaufsplattform wie eBay-Kleinanzeigen oder Amazon verkaufen und inseriert ein Angebot. Kurz darauf meldet sich ein Interessent und bittet um Bezahlung per PayPal sowie darum, das Produkt von einem Freund an der Haustür abholen lassen zu können.

Aus Sicht des Verkäufers ist das eine saubere Sache: Der Zahlungseingang wird festgestellt und man muss das Produkt nicht einmal per Post versenden, weil es an der Haustür abgeholt wird. Doch wenig später meldet sich eine weitere Person bei dem Verkäufer und erkundigt sich nach dem Verbleib des von ihm gekauften Gegenstands. Was ist geschehen?

Variante eins: So hebeln Kriminelle den PayPal-Käuferschutz aus

Bei der Person, die den Verkaufsgegenstand an der Tür abgeholt hat, handelt es sich um einen Teil des betrügerischen Netzwerks. In Wahrheit hat sie oder ihre Hintermänner ein weiteres Angebot erstellt und für dieses die Daten des ursprünglichen Verkäufers verwendet. Daher bekommt dieser den richtigen Geldbetrag überwiesen und schöpft keinen Verdacht. Das Geld kam jedoch von einer dritten Person und nicht von den Betrügern, die sich einfach mit der Ware aus dem Staub machen.

Laut der Polizei Köln ist die rechtliche Lage in solch einem Fall eindeutig: Die Person, die ursprünglich etwas auf einem der Portale privat verkaufen wollte, muss das Geld an den Käufer, der fälschlicherweise überwiesen hat, zurückbezahlen. "Ansonsten würde es sich um eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung handeln", heißt es auf der Seite der Ordnungshüter.

Die Polizei Köln weist außerdem darauf hin, dass in einem solchen Fall der Käuferschutz von PayPal unwirksam ist. Sie erklärt: "Dieser besteht nur, wenn man an die bei PayPal hinterlegte Adresse geliefert hat. Da das Handy aber in unserem Fall an der Haustür übergeben wurde, erlischt der PayPal-Schutz."

Variante zwei: Fake-Shops, die bei seriösen Händlern mit erbeuteten Daten bestellen

Eine weitere Variante des Dreiecksbetrugs besteht darin, dass Käufer bei einem Fake-Onlineshop bestellen, der die Bezahlung entgegennimmt. Hierzu sind sensible Daten wie Name, Adresse und Bank- oder PayPal-Verbindung notwendig. Weil wenige Tage später tatsächlich das Produkt eintrifft, schöpft man als Käufer zunächst keinen Verdacht. Erst wenn eine Zeit später eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung im Briefkasten landet, fliegt der Betrug auf. Was ist hier geschehen?

Tatsächlich hat man als Käufer Kriminellen seine Daten übermittelt, die mit diesen bei einem seriösen Onlineshop auf Vorkasse bestellen. Weil diese die Rechnung nie beglichen, das Produkt aber geliefert wird, kommt es zu Zahlungsaufforderungen des redlichen Verkäufers. Kommt die Sache dann ans Licht, liegt der Schaden am Ende beim ursprünglichen Käufer, denn er muss das Produkt zurückgeben, bleibt aber auf der Zahlung sitzen.

Für einen solchen Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale, den sofortigen Gang zur Polizei, um Strafanzeige zu stellen. Außerdem sollte man den Betrug mit Verweis auf die Strafanzeige bei dem Verkaufsportal sowie dem geschädigten Onlineshop melden. Grundsätzlich gelte, dass Betroffene die Ware zurückgeben können und die Rechnung dann auch nicht zahlen müssen, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale und ergänzt: "Wer die Ware zurückgibt, sollte unbedingt darauf hinweisen, dass die offene Forderung nicht einer Auskunftei wie der Schufa gemeldet wird."

Wie kann man sich vor dem Betrug schützen?

Ein sicherer Anhaltspunkt für Betrug beim Onlineshopping ist in der Regel der Preis. Ist dieser zu gut, um wahr zu sein, sollte man bereits Skepsis walten lassen und eingehend recherchieren, ob andere seriöse Shops das Produkt zu vergleichbaren Preisen anbieten.

Hat man bereits ein Produkt bestellt und bezahlt, sollte man beim Erhalt des Pakets die Absenderadresse genau überprüfen. Entspricht diese nicht der gleichen Adresse des Shops, bei dem man bestellt hat, sollte man die Annahme verweigern und mit dem Shop in Kontakt treten.

Im Gegensatz zu der ersten Variante greift im zweiten Fall der Käuferschutz von PayPal, weil kein privater Verkauf an der Haustür vorausgeht. Alternativ lassen sich Transaktionen von Kreditkarten oder SEPA-Lastschriften zurückbuchen oder stornieren - auch wenn dies teilweise mit Gebühren verbunden ist.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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