Diensthandy wird Standard – Privatnutzung meist erlaubt

Das Diensthandy gehört in der deutschen Arbeitswelt zunehmend zur Standardausstattung. Wie aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervorgeht, erhalten mittlerweile 56 Prozent der Beschäftigten ein Mobiltelefon von ihrem Arbeitgeber. Vor drei Jahren lag der Anteil der Beschäftigten mit Zugriff auf ein Diensthandy noch bei 46 Prozent.
Fast alle Diensthandynutzer (knapp 95 Prozent) erhalten dabei ein persönliches Gerät zur alleinigen Nutzung, lediglich 3 Prozent teilen sich ein Smartphone mit Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig ist der Einsatz privater Handys für berufliche Zwecke rückläufig und sank von 36 Prozent im Jahr 2023 auf nunmehr 26 Prozent.
Arbeitgeber zeigen sich bei privater Nutzung großzügig
Wer ein Smartphone vom Arbeitgeber erhält, muss in der Regel nicht mit zwei Geräten hantieren. 93 Prozent der Nutzer ist es der Umfrage zufolge gestattet, das Diensthandy auch für private Zwecke zu verwenden (2023: 88 Prozent). Lediglich 3 Prozent der Unternehmen sprechen ein explizites Verbot für die Privatnutzung aus.
Die Erlaubnis stößt bei den Arbeitnehmern auf hohe Akzeptanz: 88 Prozent der berechtigten Personen nutzen ihr Dienstgerät tatsächlich auch im Privatleben, während nur 9 Prozent freiwillig darauf verzichten.
Für die repräsentative Studie befragte Bitkom Research Anfang 2026 bundesweit 1.006 Personen ab 16 Jahren, darunter 495 Menschen, die aus beruflichen Gründen mobil telefonieren.