Breitbandanschlüsse selten mit vereinbarter Geschwindigkeit

Die Bundesnetzagentur hat gemessen: Die in Internetverträgen vereinbarte Surf-Geschwindigkeit wird nur selten erreicht. Noch schlechter sieht es im Mobilfunk aus.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Techniker installiert ein Glasfaserkabel.
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa Ein Techniker installiert ein Glasfaserkabel.

Bonn - Internetnutzer erhalten in Deutschland nach wie vor nur selten die gebuchten Geschwindigkeiten. Das hat die Bundesnetzagentur in ihrem jährlichen Bericht zur Breitbandmessung festgestellt.

Im Festnetz hätte nur 16,4 Prozent der Nutzer die mit dem Anbieter vereinbarte Maximalgeschwindigkeit oder mehr erhalten, berichtete die Behörde in Bonn. Das war ein leichter Zuwachs im Vergleich zum vorangegangenen Messperiode, als dieser Wert 12,0 Prozent betrug. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg hätten im Download 70,1 Prozent der Nutzer (2017/2018: 71,3 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate bekommen.

Im Mobilfunk wurden die vereinbarten Leistungen den Angaben zufolge noch seltener erreicht. Kunden seien nur bei 16,1 Prozent der Messungen auf mehr als die Hälfte der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit gekommen, mehr Tempo als vereinbart habe es nur bei 1,5 Prozent der Messungen gegeben.

Datenbasis für die Bericht sind rund 830.000 Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse und etwa 528.000 Messungen für mobile Breitbandanschlüsse im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019. Der Präsident der Netzagentur, Jochen Homann, sieht "nach wie vor Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern".

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.