Bafin überwacht KI-Einsatz in Banken und Versicherungen

Finanzunternehmen setzen Künstliche Intelligenz in immer mehr Bereichen ein. Nun werden sie dabei stärker von der Finanzaufsicht überwacht. Ein neues Gesetz erweitert die Befugnisse der Behörde.
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Die Finanzaufsicht Bafin erhält neue Kompetenzen bei der Überwachung von KI. (Archivbild)
Die Finanzaufsicht Bafin erhält neue Kompetenzen bei der Überwachung von KI. (Archivbild) © Boris Roessler/dpa/dpa-tmn
Frankfurt/Main

Die Finanzaufsicht Bafin schaut der Finanzbranche beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ab sofort genauer auf die Finger. Auf Basis einer europäischen Verordnung erhält die Behörde vom deutschen Gesetzgeber weitere Kompetenzen, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mitteilte.

"Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Grundrechte beim Einsatz von KI geschützt werden. Die Bafin wird zum Beispiel dafür sorgen, dass alle einen fairen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und niemand durch KI diskriminiert wird", sagte Bafin-Präsident Mark Branson. Der Innovation im Weg stehen will die Behörde aber nicht.

KI wird in immer mehr Bereichen eingesetzt

Chatbots in der Kommunikation mit Kunden, Prüfung der Kreditwürdigkeit, Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung: Künstliche Intelligenz wird von Banken und Versicherern an vielen Stellen eingesetzt. Die Bafin will sich beispielsweise stichprobenhaft Anwendungen anschauen, die viele Finanzunternehmen an besonders relevanten Stellen einsetzen, wie Bafin-Experte Jens Obermöller erläutert.

"Wir überwachen, ob die Unternehmen die Transparenzpflichten und Regelungen zu verbotenen KI-Praktiken einhalten", sagte Obermöller. "Und wir schauen uns an, ob die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern." Damit lege die Aufsicht sofort los.

Im Fall von Verstößen drohen Bußgelder 

Von Dezember 2027 an kümmert sich die Bafin den Angaben zufolge dann auch um sogenannte Hochrisiko-KI. Dazu zählen Systeme, die Versicherer einsetzen, um die individuellen Zuschläge von Kunden in der Krankenversicherung zu berechnen oder Banken zur Bonitätsprüfung bei Kreditanfragen.

Wenn Unternehmen die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung nicht erfüllen, kann die Bafin im äußersten Fall Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes verhängen. 

Obermöller betonte zugleich: "Es bleibt viel Raum für Innovation. Dafür sind Reallabore und Tests unter Realbedingungen vorgesehen. In diesen geschützten Räumen können Unternehmen neue Anwendungen erproben." Wichtig sei der Bafin, beim Einsatz von KI "die richtige Balance zwischen Innovationsförderung und Schutz der Grundrechte zu finden".

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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