Teure Zeiten für Verkehrssünder
MÜNCHEN - Zum 1. Februar tritt der neue Bußgeldkatalog mit verschärften Strafen in Kraft. Wer sich nicht an die Vorschriften hält und erwischt wird, muss deutlich mehr berappen als bisher.
Am 1. Februar wird's für Verkehrssünder teuer. Der deutsche Bußgeldkatalog wird geändert – vor allem Delikte wie Drogen- oder Alkoholfahrten, Drängeln oder Vielzuschnellfahren gehen dann richtig ins Geld. Die AZ fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen:
Alkohol und Drogen: Wer damit erwischt wird, ist ab 1. Februar sofort mit dem doppelten der bisherigen Summe dabei: 500 statt 250 Euro fürs erste Vergehen. Wer zum zweiten Mal ertappt wird, zahlt 1000 Euro – und so weiter. Anfänger, die die Null-Promille-Grenze überschreiten, sind mit 250 statt bisher 125 Euro mit von der Partie.
Raser werden zur Kasse gebeten
Zu schnell: Innerorts 21 km/h zu viel bedeutet ab 1. Februar 80 statt 50 Euro. Bei 31 km/h zu viel in der Stadt sind’s 160 statt 100 Euro plus ein Monat Fahrverbot, außerorts 120 statt 75 Euro. Wer auf Landstraße oder Autobahn mit mehr als 50 Sachen zu viel ertappt wird, muss 240 Euro berappen, bei mehr als 60 km/h sind’s sogar 440 Euro.
Abstand: Hart wird's auch für notorische Drängler. Wer bei mehr als 80 km/h zu dicht am Vordermann klebt, muss mindestens 75 statt der bisher geforderten 40 Euro abdrücken. Maximal werden Drängler mit 600 statt bisher 400 Euro bestraft, dazu setzt's dann noch vier Flensburg-Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Links-Schleicher: Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und dabei die linke oder mittlere Spur blockiert, ist mit 80 statt bisher 40 Euro dabei.
Vorfahrts-Verletzter: Die Missachtung der Vorfahrt wird mit 100 statt 50 Euro geahndet.
Auch Stau-Umfahrer müssen blechen
Autobahn-Sünder: Wer sich auf dem Pannenstreifen am Stau vorbei drücken will, der muss 75 (bisher 50) Euro löhnen.
Rotlicht-Szene: Wer bei Rot fährt, zahlt 90 statt bisher 50 Euro. Bei absolutem Spätrot sind sogar Sätze bis zu 360 Euro möglich. Bisher war bei maximal 75 Euro Schluss.
Nebel: Bei Sichtweiten unter 50 Meter gilt Höchsttempo 50. Wer mehr als 80 Sachen fährt, ist außerorts 120 statt bisher 75 Euro los.
Überholen: Gefährliche Überholmanöver werden mit mindestens 250 statt der bisherigen 125 Euro geahndet.
Illegale Rennen: Hier steigt der Strafrahmen gleich um das Dreifache: Teilnehmer müssen 400 Euro blechen, Organisatoren 500 Euro. Sind die verwendeten Fahrzeuge verkehrsunsicher, kommen nochmals 90 bis 270 Euro dazu.
Rudolf Huber