Promillegrenzen: Das gilt für Auto, Fahrrad und Co.

Alkoholkontrollen im Straßenverkehr sind wichtig. AZ zeigt, wo die verschiedenen Promillegrenzen liegen.
von  AZ
Ein betrunkener Autofahrer krachte direkt vor den Augen von Polizisten in eine Mauer. (Symbolbild)
Ein betrunkener Autofahrer krachte direkt vor den Augen von Polizisten in eine Mauer. (Symbolbild) © Patrick Seeger/dpa

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss auch mit Alkoholkontrollen rechnen. Doch viele wissen gar nicht, wo die Promillegrenzen für ihr jeweiliges Fahrzeug liegen und welche Strafen drohen. Wie verhält es sich beispielsweise mit den kürzlich zugelassenen E-Scootern? Die AZ liefert Ihnen die Antwort. 

Für einige ist es verlockend, nach einem mehr oder weniger rauschigen Abend noch mit dem Auto, Fahrrad, Roller oder, seit neuestem, auch E-Scooter nach Hause zu fahren. Doch wie viel darf man eigentlich getrunken haben? 

Promillegrenze für Autofahrer

Autofahrer wissen hier wohl noch am besten Bescheid. So gilt es in Deutschland ab einer Promillegrenze von 0,5 als Ordnungswidrigkeit, ein Kraftfahrzeug ohne alkoholbedingte Ausfälle zu führen. Im Normalfall bedeutet das einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Doch bereits bei einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille kann das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat gelten. Zeigt man für Alkohol typische Auffälligkeiten im Fahrverhalten, drohen eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot von sechs Monaten, bei einem Unfall sind es sogar zwölf Monate. 

Ein betrunkener Autofahrer krachte direkt vor den Augen von Polizisten in eine Mauer. (Symbolbild)
Ein betrunkener Autofahrer krachte direkt vor den Augen von Polizisten in eine Mauer. (Symbolbild) © Patrick Seeger/dpa

Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit und man begeht, unabhängig von Ausfallerscheinungen, eine Straftat. Die Fahrerlaubnis wird in so einem Fall entzogen sowie eine Sperrfrist für den Neuerwerb des Führerscheins festgelegt. Ab einer Promillegrenze von 1,6 oder mehreren Alkoholvergehen im Straßenverkehr ist für eine neue Fahrberechtigung zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig. Bei Wiederholungstätern drohen gar Freiheitsstrafen. 

Promillegrenze für Fahrrad-Fahrer 

Auch wer mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, unterliegt einer Promillegrenze. Hier gilt das Fahren ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille als Straftat. Neben zwei Punkten in Flensburg sowie einem Bußgeld muss man sich ebenfalls einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen. Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis entzogen. 

Promillegrenze für E-Scooter in Deutschland

Seit dem 15. Juni 2019 darf in Deutschland mit dem E-Scooter im Straßenverkehr gefahren werden. Dieser ist vor allem in Städten eine komfortable Methode, sich fortzubewegen. Doch erst kürzlich warnte die Polizei vor der Verlockung, alkoholisiert auf die motorisierten Roller zu steigen. Denn: Für Fahrer von E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Demnach können auch hier Bußgelder, Punkte in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge sein.

In Österreich werden Elektro-Tretroller rechtlich wie Fahrräder behandelt und dürfen daher nicht auf dem Gehweg fahren.
In Österreich werden Elektro-Tretroller rechtlich wie Fahrräder behandelt und dürfen daher nicht auf dem Gehweg fahren. © Herbert Neubauer/APA/dpa

Promillegrenze für Fußgänger

Für Fußgänger gibt es zwar keine Promillegrenze, jedoch kann es auch hier zu juristischen Konsequenzen kommen. Etwa kann einem Fußgänger die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er sich angetrunken in der Öffentlichkeit unangemessen verhält und Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit naheliegen. Ebenfalls kann in extremen Fällen eine MPU angeordnet werden. 

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