Alkoholisiert radeln im Ausland: Hohe Bußgelder und Haft drohen

Alle, die im Urlaub gerne mal auf's Radl umsteigen, sollten vorsichtig sein: Wer etwas getrunken hat, muss im Ausland mit drastischen Strafen rechnen.
von  Peter Löschinger/dpa
Alkohol und Fahrrad - im Ausland gelten andere Regeln
Alkohol und Fahrrad - im Ausland gelten andere Regeln © Roland Weihrauch/dpa

Auch wenn das eine oder andere Glas Alkohol die Stimmung gelockert hat: Aufs Rad schwingen sich die Urlauber danach besser nicht. Denn auch im Ausland ist das kein Kavaliersdelikt. Es ist nicht nur gefährlich, es drohen teils hohe Bußgelder und sogar Gefängnis, teilt der ADAC mit. In den meisten Ländern sind 0,5 Promille die Grenze. So etwa in Spanien, Frankreich, Italien, Kroatien, Portugal oder den Niederlanden. Die Bußgelder reichen von mindestens 65 Euro in Kroatien bis mindestens 530 Euro in Italien.

Bei 0,8 Promille ziehen die Österreicher die Grenze und bestrafen oberhalb davon ab 800 Euro. In Polen sind ab 0,2 Promille im Einzelfall sogar Haftstrafen möglich. In Tschechien liegt die Grenze bei 0,0-Promille, ansonsten kostet es ab 380 Euro. Keine Grenze gibt es in skandinavischen Ländern, Großbritannien und Irland. Doch drohen im Einzelfall Strafen, wenn man aufgrund des Alkohols nicht mehr sicher radeln kann - in Großbritannien können das bis zu 2.900 Euro sein.

In Deutschland liegt die Grenze bei 1,6 Promille. Wer damit radelt, begeht eine Straftat und muss neben einer Geldstrafe (in der Regel 30 Tagessätze) mit zwei Punkten rechnen. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sei ebenfalls Pflicht, so der ADAC. Bereits zwischen 0,3 und 1,6 Promille müssen Fahrradfahrer strafrechtliche Folgen fürchten - und zwar dann, wenn sie den Straßenverkehr gefährden oder einen Unfall verursachen.

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