Von der Provinzposse zum Politikum
Das Porträt ist hochkarätigst, nun weiß es jeder. Und seit seiner Entstehung ranken sich Mythen um Albrecht Dürers „Selbstbildnis im Pelzrock”. Inzwischen kursieren Märchen, wenn es um die von den Münchnern abgelehnten Leih-, zuweilen sogar Heimholwünsche der Nürnberger geht. Aufklärung tut not im Streitfall:
Wem gehört das Porträt? Dürers Selbstbildnis gehört der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft. Sie entstand – parallel zum Wittelsbacher Ausgleichsfonds – nach dem Ende der Monarchie in Bayern. Die Landesstiftung und vor allem der Ausgleichsfonds sind Eigentümer des größten Teils der in der Alten Pinakothek ausgestellten Gemälde.
Wer entscheidet über die Leihgabe? Der Vorstand der Landesstiftung ist die entscheidende Instanz, wenn es um die Ausleihe hochkarätiger Objekte geht. Er besteht aus je einem Vertreter des Kunstministeriums, der Staatsgemäldesammlungen und des Hauses Wittelsbach. Aktuell sind das Burkhard von Urff, Klaus Schrenk und Herzog Franz.
Was soll die Sperrliste? Seit den 1970er Jahren bestand für einen Großteil der in der Alten Pinakothek gezeigten Werke Ausleihverbot. Das führte ständig zu Diskussionen samt Expertisen. Um eine absolut verbindliche Grundlage für den Leihverkehr zu schaffen, einigte man sich 2009 auf 113 Werke (Beispiele rechts), die das Museum (Alte und Neue Pinakothek) nicht verlassen dürfen. Diese Sperrliste wurde seinerzeit vom Kunstministerium bestätigt.
Ein bayerischer Sonderweg? Ob man nun von Sperrlisten oder neudeutsch von No-Go-Beständen spricht – jedes Museum, vor allem jedes bedeutende Haus besitzt Werke, die unter keinen Umständen verliehen werden. Sei es aus Gründen der Identität – das berühmteste Beispiel ist sicher die Mona Lisa im Louvre. Sei es aus konservatorischen Gründen – Picassos „Guernica” ist nach Reisen quer durch die Welt in so schlechtem Zustand, dass das 1937 entstandene Bild das Museum Reina Sofia in Madrid nicht mehr verlassen darf. Oft spielen beide Gründe eine Rolle.
Ein typisches Beispiel? In Dresden etwa haben Raffaels „Sixtinische Madonna” und Tizians „Zinsgroschen” strengsten Hausarrest. Oder Dürers „Sieben Schmerzen Mariens”, die man in der Alten Pinakothek allzu gerne zum 175-Jährigen gezeigt hätte. Ganz einfach, weil sie zur „Schmerzensmutter” gehören, die nach dem Säureattentat 2011 erstmals wieder in München ausgestellt wurde. Oft genug torpediert ein solches Nein die sinnfälligsten Konzepte der Ausstellungsmacher, doch es ist allgemein üblich, solche Absagen zu akzeptieren. Vielleicht zähneknirschend, aber schweigend.
Was sagen die Experten? In Museumskreisen hat man sich über den öffentlich ausgetragenen Streit erst gewundert, inzwischen äußern sich viele entsetzt über die massive Einmischung der Politiker. Nicht nur Bernhard Maaz, Chef der Gemäldegalerie Alte Meister in Dresden, sieht die Autonomie der Museen in Gefahr. Und der Kuratoren, die dafür „Sorge tragen, dass die Werke unter den bestmöglichen Bedingungen für die Nachwelt erhalten werden”. Nach den Museumsfachleuten haben sich nun auch die Restauratoren gegen eine Ausleihung des Dürer-Porträts nach Nürnberg ausgesprochen.
Die Lösung des Problems? Der Fall ist eigentlich klar, der Druck allerdings so hoch, dass Dürer noch einmal verhandelt wird. Aber intern, mit den Restauratoren.
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