Vier Jahre nach Corona: "Aufstehen für die Kunst" scheitert wieder vor Gericht

Das Bayerische Verfassungsgericht braucht vier Jahre, um einen Antrag gegen die Corona-Schließungen abzulehnen – und das auch nur aus formalen Gründen.
Robert Braunmüller
Robert Braunmüller
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Wegen der Kontaktbeschränkungen in der Coronazeit wurde teilweise die Bestuhlung in den Theatern reduziert - wie hier im Berliner Ensemble.  Foto: Britta Petersen
Wegen der Kontaktbeschränkungen in der Coronazeit wurde teilweise die Bestuhlung in den Theatern reduziert - wie hier im Berliner Ensemble. Foto: Britta Petersen © 
meine AZ+

Jetzt weiterlesen

Das ideale Abo, um informiert zu bleiben.
Aus München. Mit Ihnen.

Ihr Probeabo

nur 1 € / 1. Monat

Ab dem 2. Monat 7,90 €,
monatlich kündbar
 Unsere Empfehlung
Jahresabo

nur 4,90 € / Monat

Ab dem 2. Jahr 7,90 €,
monatlich kündbar