Neue Künstlersoforthilfen: Ein einfacher Antrag

Das Kunstministerium arbeitet an einer Neuauflage der Künstlersoforthilfe. Anfang Dezember sind erste Anträge möglich.
Robert Braunmüller
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Bayerns Kunstminister Bernd Sibler sucht bei der Neuauflage der Künstlersoforthilfe das Gespräch mit den Betroffenen.
Bayerns Kunstminister Bernd Sibler sucht bei der Neuauflage der Künstlersoforthilfe das Gespräch mit den Betroffenen. © Sven Hoppe/dpa

München - Die im Mai verkündete Künstlersoforthilfe war ein Flop. Auf 60.000 Anträge war sie ausgelegt. Nur 10.000 notleidende Musiker, Schauspieler und sonstige Freiberufler im Kultur- und Kreativbereich beantragten die maximal 3.000 Euro für insgesamt drei auftrittslose Monate. Zu bürokratisch, zu umständlich war das Verfahren, zu groß die Angst vor Rückforderungen.

"Was nicht funktioniert, muss man verbessern", sagte Markus Söder vor einem Monat im Landtag. Er kündigte ein neues Programm an, das sich am praxisnäheren Modell von Baden-Württemberg orientieren soll. Dort können auch pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend gemacht werden.

Die neuen Hilfen soll es geben, "bis die Pandemie vorbei ist", so Söder. Aber auch einen Monat nach der Regierungserklärung ist es noch immer nicht möglich, diese Anträge zu stellen. "Die Einzelheiten über das Bewilligungsverfahren werden derzeit in engem Dialog mit den Vertretern der Kulturszene und anderen betroffenen Stellen ausgearbeitet", heißt es dazu aus dem Kunstministerium.

Künstlersoforthilfe: "Rechtssicheres Programm"

Das Ministerium sei entschlossen, die Fehler der ersten Künstlersoforthilfe nicht zu wiederholen und das neue Programm zu einem Erfolg zu machen. Minister Bernd Sibler und seine Mitarbeiter befänden sich im engen Austausch mit Vertretern der Freien Szene und Verbänden, um etwa den Kreises der Antragsberechtigten zu optimieren.

"Alle Beteiligten sind sich der Dringlichkeit absolut bewusst und arbeiten unter Hochdruck an einem rechtssicheren Programm mit möglichst einfachem Antragsverfahren", so das Kunstministerium. Klärungsbedarf besteht offenbar vor allem beim Verhältnis zu den angekündigten Bundeshilfen, bei denen es immer wieder Aktualisierungen gebe.

"Der Branche bestmöglich gerecht werden"

"Fest steht für das bayerische Programm bereits jetzt: Es wird beim Soloselbstständigenprogramm ein niederschwelliges Online-Verfahren eingeführt." Angestrebt werde ein einfach auszufüllender Antrag, der auf der Homepage des Kunstministeriums zur Verfügung gestellt werde", heißt es weiter.

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"Wir setzen auf die Expertise und die Erfahrungswerte der Betroffenen", zitiert die Mitteilung den Kunstminister. "Mit unseren neuen Programmen wollen wir den Bedürfnissen der Branche bestmöglich gerecht werden und möglichst viele erreichen." Anfang Dezember werde eine Antragsstellung möglich sein, heißt es.

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  • Sarah-Muc am 23.11.2020 19:24 Uhr / Bewertung:

    Ich hab gehört, dass ab 25.11. Anträge übers BFM (Finanzministerium)
    gestellt werden können. Die 1. Seite gibts auch schon. Der Rest zum Ausfüllen
    soll bis Mittwoch folgen! Und hier ist von Anfang Dezember die Rede!

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