Vier Jahre nach Corona: "Aufstehen für die Kunst" scheitert wieder vor Gericht

Das Bayerische Verfassungsgericht braucht vier Jahre, um einen Antrag gegen die Corona-Schließungen abzulehnen – und das auch nur aus formalen Gründen.
Robert Braunmüller
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Wegen der Kontaktbeschränkungen in der Coronazeit wurde teilweise die Bestuhlung in den Theatern reduziert - wie hier im Berliner Ensemble.  Foto: Britta Petersen
Wegen der Kontaktbeschränkungen in der Coronazeit wurde teilweise die Bestuhlung in den Theatern reduziert - wie hier im Berliner Ensemble. Foto: Britta Petersen © 
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