"Nirvana-Baby" scheitert erneut mit Klage vor Gericht

Spencer Elden, das Baby vom Cover des Nirvana-Kultalbums "Nevermind", ist erneut mit einer Klage gescheitert. Elden möchte nun Berufung einlegen.
| (wue/spot)
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"Nevermind" von Nirvana aus dem Jahr 1991 besitzt eines der berühmtesten Plattencover der Welt.
"Nevermind" von Nirvana aus dem Jahr 1991 besitzt eines der berühmtesten Plattencover der Welt. © Stefano Chiacchiarini/Shutterstock

Das 1991 erschienene Album "Nevermind" von Nirvana besitzt eines der berühmtesten Cover der Rock-Geschichte. Auf dem Foto ist ein nacktes Baby zu sehen, das in einem Pool einer Dollarnote, die an einem Angelhaken befestigt ist, hinterher zu schwimmen scheint. Der dort abgebildete Spencer Elden ist nun erneut vor einem US-Gericht mit einer Klage gescheitert.

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Elden hatte erstmals im Sommer 2021 geklagt. Er wirft der Band um den verstorbenen Kurt Cobain (1967-1994) sowie weiteren Beklagten vor, mit dem Bild Kinderpornografie verbreitet und kommerziell vermarktet zu haben, um sich und ihre Musik auf Kosten des Klägers zu bewerben.

Spencer Elden forderte hohen Schadensersatz

Der Richter Fernando Olguin habe die Klage nun abgewiesen, da Elden mit dieser zu lange gewartet habe, heißt es in einem Bericht des Musikmagazins "Rolling Stone", dem die Begründung vorliegen soll. Nachdem Elden von dem Cover des Albums erfahren habe, hätte er demnach innerhalb von zehn Jahren Klage einreichen müssen.

Elden hat bisher insgesamt drei Versionen seiner Klage eingereicht. Mit der erneuten Abweisung soll ein vierter Versuch unterbunden werden. Die Anwältin Eldens erklärte dem Magazin unterdessen jedoch: "Spencer beabsichtigt, das Urteil anzufechten."

Bereits im Januar war das "Nirvana-Baby" mit seiner ersten Klage gescheitert. Unter den Beklagten befanden sich unter anderem auch die Bandmitglieder Dave Grohl (53) und Krist Novoselic (57), Cobains Witwe Courtney Love (58), der Fotograf Kirk Weddle sowie Vertreter mehrerer Plattenfirmen. Elden forderte jeweils mindestens 150.000 US-Dollar Schadensersatz pro Beklagtem.

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