Nach Indizierung von "JBG3": Das sagt die Bundesprüfstelle

Das Album "Jung, brutal, gutaussehend 3" von Kollegah und Farid Bang landete auf dem Index für jugendgefährdende Medien. Jetzt äußerte sich die Prüfstelle zu den Gründen.
(dr/spot) |
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Seit kurzem ist klar: Das Skandal-Album "Jung, brutal, gutaussehend 3" von den Rappern Kollegah (34) und Farid Bang (32) landet auf dem Index für jugendgefährdende Medien. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur spot on news äußerte sich nun auch die Bundesprüfstelle zu den genauen Gründen und konkretisierte ihre Entscheidung. Insgesamt waren die Texte von vier Titeln für die Entscheidung ausschlaggebend, wie die Vorsitzende Martina Hannak mitteilte.

Die Songs "Gamechanger" und "Wenn der Gegner am Boden liegt" von der CD seien ebenso indizierungsrelevant wie die Titel "Ghettosuperstars 2" und "0815" von der Bonus-EP "§ 185". "Die Gründe sind verrohende sowie eine Frauen diskriminierende Wirkung", sagte Hannak weiter. Ein Vergleich als typisches Stilmittel im Battle-/Gangsta-Rap dürfe nicht zu einer sozialethischen Desorientierung führen, "da von einem nachhaltigen Empathieverlust auszugehen ist".

Deswegen würden nun ab Bekanntmachung der Indizierung im Bundesanzeiger am 28. September "weitreichende Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, Vertriebs- und Werbebeschränkungen" gelten. Weitere Veröffentlichungen von Kollegah und Farid Bang würden jedoch erst dann überprüft, "wenn die Bundesprüfstelle hierzu einen Antrag oder eine Anregung einer Stelle erhält, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist". Eine Tätigkeit von Amts wegen würde es nicht geben, man betreibe selbst also keine Marktbeobachtung.

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