Freiheitsstrafe für Siegfried Mauser: Kein Finale für eine unendliche Geschichte

Der ehemalige Präsident der Münchner Musikhochschule und Ex-Rektor des Salzburger Mozarteums wurde im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vor einem Jahr hätte Siegfried Mauser seine Haft in der JVA Landsberg antreten sollen. Doch er begab sich zwischenzeitlich nach Salzburg - legal, weil er die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Anfang Mai wurde dem 66-jährigen Pianisten und Musikwissenschaftler eine Aufforderung zum Strafantritt innerhalb von zwei Monaten in der Haftanstalt Puch-Urstein zugestellt. Nach Ablauf der Frist bestätigte das dortige Landgericht dem Bayerischen Rundfunk, Mauser habe über seine Anwälte beantragt, die Strafe aufzuschieben. Aus gesundheitlichen Gründen sei er haftunfähig, außerdem solle geprüft werden, ob die Haft nicht in einen Hausarrest mit elektronischer Fußfessel umgewandelt werden könne.
Siegfried Mausers Haftfähigkeit wird geprüft
Seitdem wird Mausers Haftfähigkeit geprüft. Wie das Landesgericht Salzburg auf Nachfrage mitteilt, klären derzeit medizinische Sachverständige den Fall. "Zuletzt wurde im Dezember 2020 ein weiteres medizinisches Gutachten beauftragt, weshalb momentan nicht absehbar ist, bis wann über die Frage der Vollzugstauglichkeit des Verurteilten entschieden werden kann", so ein Sprecher.
Mauser soll in seinem Hochschulbüro eine Sängerin auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Die Musikhochschule hat Reformen eingeleitet, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Mauser, der sich als Opfer eines Rachefeldzugs wähnt, wurde während seines Prozesses viel öffentliche Unterstützung zuteil. Noch 2019 erschien zum 65. Geburtstag Mausers eine akademische Festschrift, deren Vorwort die Straftaten mit dem "weltumspannenden Eros" des Geehrten entschuldigt.
Dass ein Verurteilter alle Mittel zu seiner Verteidigung ausschöpft, ist sein gutes Recht. Aber die Art und Weise, wie Mauser sich der Haft entziehen kann, hat den schalen Beigeschmack kollektiven Täterschutzes. Und er schadet sich auch selbst damit, denn so lange er seine Strafe nicht verbüßt hat, können ihn seine Unterstützer schlecht für Auftritte am Klavier engagieren.