Copyright-Klage gegen Sam Smith und Normani abgewiesen

Ein Gericht in Kalifornien hat eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung gegen Sam Smith und Normani abgewiesen. Ihnen wurde vorgeworfen, Teile ihres Hits "Dancing With a Stranger" kopiert zu haben.
(wue/spot) |
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Sam Smith und Normani bei einem Auftritt im Jahr 2019.
Sam Smith und Normani bei einem Auftritt im Jahr 2019. © imago images/Starface

Drei Songwriter haben Sam Smith (31) und Normani (27) im vergangenen Jahr vorgeworfen, sich für den Hit "Dancing With a Stranger" von 2019 an einem ihrer Songs bedient zu haben. Ein Richter hat eine entsprechende Klage nun in Kalifornien abgewiesen, wie das Musikmagazin "Rolling Stone" unter Berufung auf vorliegende Gerichtsunterlagen berichtet.

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Smiths Anwälte und der Sängerin, die als Mitglied der Gruppe Fifth Harmony bekannt wurde, hatten demnach im September 2022 darum gebeten, den Großteil einer abgeänderten Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abzuweisen. Jordan Vincent, Christopher Miranda und Rosco Banlaoi hatten dem Duo unter anderem vorgeworfen, grundlegende Elemente eines ihrer Lieder aus dem Jahr 2015 kopiert zu haben. Die Worte "dancing with a stranger" seien angeblich über "eine nahezu identische Melodie und musikalische Komposition" gesungen worden.

Ähnlichkeiten nicht von US-Urheberrecht geschützt

Vor dem Urteil vom Mittwoch habe der zuständige Richter geprüft, ob unter anderem musikalische Elemente wie Liedtext, Rhythmus und Struktur übernommen wurden. Er habe entschieden, dass "die meisten, wenn nicht alle der von den Klägern behaupteten Ähnlichkeiten", nicht geschützt werden könnten. In diesem Falle handle es sich um "musikalische Bausteine", die nicht vom US-Urheberrecht geschützt seien.

Bei "dancing with a stranger" handle es sich zudem um eine gewöhnliche Formulierung, die nicht schützbar sei. Laut der Entscheidung des Richters gebe es in gut zwanzig vorangegangenen Werken ebenfalls Referenzen auf die Wendung. Der Antrag auf Abweisung hatte sich bereits auf Songs mit entsprechenden Titeln berufen, darunter das gleichnamige Lied von Cyndi Lauper (70) aus dem Jahr 1989.

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