Gericht spricht Schenkel von Plagiatsvorwurf frei

Der Krimi-Bestseller „Tannöd“ ist nach einem Urteil des Münchner Landgerichts kein Plagiat. Die Richter wiesen eine Klage des Journalisten Peter Leuschner ab, der der Krimiautorin Andrea Maria Schenkel vorgeworfen hatte, aus seinem Buch über einen ungeklärten Sechsfach-Mord in Bayern abgekupfert zu haben.
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MÜNCHEN - Der Krimi-Bestseller „Tannöd“ ist nach einem Urteil des Münchner Landgerichts kein Plagiat. Die Richter wiesen eine Klage des Journalisten Peter Leuschner ab, der der Krimiautorin Andrea Maria Schenkel vorgeworfen hatte, aus seinem Buch über einen ungeklärten Sechsfach-Mord in Bayern abgekupfert zu haben.

Trotz der bestehenden Parallelen in beiden Büchern sei der Roman „Tannöd“ „wegen seines in Stil, Aufbau und sprachlicher Gestaltung eigenschöpferischen Gehalts ohne weiteres als selbstständig und urheberrechtlich unbedenklich anzusehen“, begründeten die Richter ihr Urteil.

Das Buch war 2007 unter anderem mit dem Deutschen Krimi-Preis ausgezeichnet worden. Die Handlung basiert auf einem ungeklärten Sechsfach-Mord an einer Bauernfamilie in den 20er Jahren im oberbayerischen Hinterkaifeck. Leuschner hatte bereits vor Krimiautorin Schenkel das Buch „Der Mordfall Hinterkaifeck“ veröffentlicht.

Leuschner habe darin häufig lediglich historische Überlieferungen weiter ausgeschmückt, erklärten die Richter. Einzelne aus dem Werk des Klägers entlehnte Szene- und Handlungselemente seien, wenn man sie ihres gemeinfreien historischen Kerns entkleide, für den Roman „Tannöd“ insgesamt nicht so bestimmend, dass sie einzelne Szenen oder gar den ganzen Krimi prägten. (dpa)

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