Es war ein Putsch machtgeiler Minister

Alles illegal! Peter Gauweiler hat sich mit den rechtlichen Umständen von Ludwigs Entmündigung, der Isolationsfolter und dem kaltem Entzug befasst
Adrian Prechtel |
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Ludwig II. wurde am 8. Juni 1886 für „seelengestört“ und „unheilbar“ erklärt. Am 9. Juni wurde er durch die Regierung entmündigt. In der Nacht auf den 10. Juni erschien eine Kommission in Neuschwanstein. Ludwig II. ließ sie verhaften. Am 11. Juni 1886 gegen Mitternacht kam eine neue Kommission nach Neuschwanstein und nahm Ludwig in Gewahrsam. Am 12. Juni um 4 Uhr morgens erreichte man Schloss Berg am Ufer des Würmsees.

 

AZ: Herr Gauweiler, Sie gehen juristisch von einem Staatsstreich aus. Aber wer wollte denn den König loshaben?
PETER GAUWEILER: Die eigene Regierung. Es gab ja zwei größere Parteien: die reichsorientierten National-Liberalen und die Bayerischen Patrioten. Letztere waren in der Mehrheit. Aber Ludwig hatte die Nationalen als Regierung berufen. Die Patrioten waren ihm einfach zu klerikal, partikular und preußen-hassend. Das Kabinett Lutz dagegen ließ Ludwig relativ freie Hand, auch wenn man seine Bautätigkeit und seinen Wagner-Fimmel für spinös hielt. Aber man hielt sich an das Motto: Leben und leben lassen, solange wir regieren können!

Aber warum klappte dieses Arrangement nicht mehr?
Die Privatfinanzen des Königs liefen aus dem Ruder. In diesem Konflikt mit der Regierung hatte Reichskanzler Otto von Bismarck dem König geraten: Wenden Sie sich an die Kammern! Im Parlament hatte Ludwig ja die Unterstützung der Patrioten. Aber Ludwig hatte seinen Ministern mit Absetzung gedroht. Die fürchteten also um ihre Macht und handelten eiskalt für ihren Machterhalt.

Sie ließen den König entmündigen.
Ja, aber 1886 galt für Entmündigung die „Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich“. Die schrieb vor: Nur durch einen Richter, rechtliches Gehör für den Betroffenen, das Urteil eines Amtsarztes und die Möglichkeit einer Klage des Betroffenen mit Rechtsbeistand. Nichts davon wurde berücksichtigt!

Vielleicht, weil er kein Bürger, sondern König war?
Nein, denn in der CPO stand auch drin, dass sie auf regierende Häuser anwendbar war. Die Monarchen standen nicht mehr über dem Gesetz.
 

Wenn alles rechtswidrig war, wie muss man dann das Handeln einordnen?
Es wurde gezielt und offen geltendes Recht gebrochen. Es war ein Staatsstreich, ein Putsch! Der Kabinettsvorsitzende Lutz hatte bei der Sitzung zur Absetzung schon den vorgesehenen Nachfolger Luitpold eingeladen und den Psychiater Gudden. Den hatte Lutz noch als Kultusminister gegen den Widerstand der Fakultät nach München berufen. Gudden verdankte ihm also seine Stellung. Und sollte dann ein Gutachten machen über den Geisteszustand des Königs nur aufgrund von schriftlichen Zeugnissen und Zeugenaussagen. Weitere Irrenärzte mussten dann mitunterschreiben, darunter der Schwiegersohn von Gudden. Das sieht alles nach einem Gefälligkeitsgutachten aus.

Also war der König nicht wahnsinnig?
Nein, sondern nur zu exzentrisch für die Biedermänner seiner Zeit. Ludwig hat seine Aufgaben bis zum Schluss immer sauber erledigt, nur dass er eben den Tag zur Nacht und umgekehrt gemacht hat. Im Gutachten hieß es als Beispiel für Ludwigs Verrücktheit, er habe am „Sedanstag“, wenn man den deutschen Triumph im deutsch-französischen Krieg feierte, über die „armen Franzosen“ sinniert. Was ist daran wahnsinnig? Eine japanische Theaterwissenschaftlerin hat Ludwig mit John Lennon verglichen, weil er sich aus Protest auf die Roseninsel zurückgezogen hat, wenn andere zum Krieg aufmarschierten.

Was war das Ziel der Regierung?
Den König „unter Kuratel“ zu stellen und „zu internieren“, also eine Isolationshaft. So konnte er auch keine weiteren finanziellen Verpflichtungen für seine Schlossbauten eingehen. Selbst noch die Art und Weise der Festnahme auf Schloss Neuschwanstein durch eine Delegation aus München war rechtswidrig. Deshalb hat Ludwig auch das gemacht, was jeder Bürger tut: Er hat die Polizei gerufen! Die haben dann auch die Eindringlinge verhaftet.

Wie hat denn Ludwig beim zweiten Verhaftungsversuch auf den Überfall reagiert?
Er hat Dr. Gudden den wunden Punkt entgegengeschleudert: „Wie können Sie mich für geisteskrank erklären? Sie haben mich doch gar nicht untersucht!“

Der zweite Verhaftungsversuch hat dann funktioniert.
Ja, mit einer neunstündigen Fahrt, eingesperrt in eine Kutsche mit abgeschraubten Türgriffen, sechs Irrenwärtern mit Fesseln dabei. Man hat diesen Mann vollkommen zermürbt. Inzwischen ist man ins Schloss Berg eingebrochen – alles im Eigentum des Königs! – und hat es schnell in eine geschlossene Anstalt umgebaut mit Gucklöchern und ohne innere Türklinken! Alles war auch ein unverantwortlicher kalter Entzug eines Alkoholikers und von Schmerzmitteln Abhängigen – ohne Rechtsgrundlage! Das alles ist kein Ruhmesblatt Bayerischer Geschichte. Man kann sogar bei all den Drangsalierungen davon ausgehen, dass man den König in den Tod getrieben hat: Totschlag in mittelbarer Täterschaft!

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