Wieder fit dank Reha
Arbeitnehmer, aber auch Rentner haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf bezahlte Rehabilitations-Maßnahmen. Doch: Die Klinik können Sie sich nicht selbst aussuchen
KASSEL Eigentlich hatten die beiden Frauen Glück: Ihre Krankenkasse bewilligte ihnen 2008 eine medizinische stationäre Reha. Doch die Frauen wollten lieber in ein anderes Krankenhaus. Also organisierten sich die Patientinnen eine Reha auf eigene Faust und wollten die Kosten danach von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zurück.
Doch jetzt bleiben die beiden Damen auf den Kosten sitzen, urteilte das Bundessozialgericht: Die Krankenkasse hat das Recht, ihre Patienten in die günstigste Klinik zu schicken. Zwar darf man als Patient Wünsche angeben. Aber wenn’s nicht klappt, muss man als Patient damit leben. Wie kommt man überhaupt an eine Reha? Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Für wen gibt’s die Reha?
In erster Linie richtet sich die so genannte Rehabilitierung an Erwerbstätige, die fürchten, wegen einer Erkrankung bald nicht mehr voll berufstätig sein zu können. Die Rentenversicherung hat ein Interesse daran, dass Menschen so lange wie möglich im Beruf bleiben und Beiträge zahlen. Der Grundsatz heißt deshalb: „Reha vor Rente“. Aber auch Rentner können Reha machen, um zum Beispiel eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Beantragt werden muss die Reha für Rentner nicht bei der Rentenversicherung, sondern bei der Krankenkasse.
Welche Voraussetzungen gelten?
Zunächst muss Ihnen ein Arzt attestieren, dass bei Ihnen ein medizinisches Bedürfnis nach Reha vorliegt. Als noch berufstätiger Arbeitnehmer müssen sie eine Mindestversicherungszeit nachweisen: Sie müssen entweder 15 Jahre lang rentenversichert gewesen sein oder in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Monate Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung gezahlt haben. Anspruchsberechtigt sind Sie auch dann, wenn Sie bereits vermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise dieser Zustand einzutreten droht oder wenn Sie bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Zwischen zwei Kuren müssen allerdings mindestens vier Jahre liegen.
Wann gibt’s keine Reha?
Wenn Sie akut krank sind, also zum Beispiel nach einem Unfall im Krankenhaus liegen, haben Sie zunächst keinen Anspruch auf Reha. Erst danach können sie die Leistung beantragen. Liegen Sie übrigens nach einem Betriebsunfall im Krankenhaus, müssen Sie Ihren Reha-Antrag bei der Unfallversicherung stellen.
Welche Reha-Formen gibt es?
Sie können eine ambulante oder stationäre Reha-Einrichtung besuchen. Letztere wird umgangssprachlich meistens Kur genannt. So lange ambulante Formen möglich sind, werden diese eher bewilligt.
Wie schaut’s finanziell aus?
Bei einer stationären Reha müssen Sie sich mit einer Zuzahlung von zehn Euro pro Tag beteiligen – allerdings höchstens 42 Tage im Jahr. Bei ambulanten Einrichtungen müssen Sie nichts dazuzahlen. Die Reisekosten werden übernommen.
Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?
Ja, wenn Sie noch minderjährig sind, ALG II oder Grundsicherung beziehen oder wenn Ihre Netto-Einkünfte monatlich unter 1079 Euro liegen.
Woher weiß ich, wer für mich der richtige Ansprechpartner ist?
„Welcher Träger für welchen Patienten zuständig ist, muss individuell ermittelt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab“, sagt Sarah Kurzak von der Unabhängigen Patientenberatung. Aber: „Selbst wenn er sich aus Versehen an den falschen Träger wendet, gibt es die so genannte Zuständigkeitsklärung. Das heißt, der angefragte Träger muss zeitnah klären, ob er zuständig ist, und wenn nicht, den Antrag an den richtigen Träger weiterleiten.“
Mehr Infos gibt’s bei der Unabhängigen Patientenberatung München, 089/18913722 (für Landkreisbewohner), unter 089/77 25 65 (Stadtbewohner), unter er kostenlosen Beratungsnummer
0800/ 0 11 77 22 oder bei Ihrer Krankenkasse.
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