An den Münchner Universitäten bewerten die Studenten ihre Hochschullehrer per Fragebogen: Weil die Ergebnisse öffentlich werden können, klagt ein Betroffener gegen eine Regelung
Vor Gericht Der gläserne Professor
MÜNCHEN - Was darf ein Student über seinen Professor wissen? Und was nicht? Walter Danninger (61), Professor für Maschinenbau an der Hochschule München, zog jetzt vor das Verwaltungsgericht, weil er befürchtet, dass die Bewertungen seiner Lehrtätigkeit durch seine Studenten für alle Studierenden der Fakultät zugänglich gemacht werden – einschließlich einer Veröffentlichung im Intranet der Fakultät. Er glaubt, dass die persönlichen Infos ins Internet gelangen könnten und der „gläserne Professor” Wirklichkeit wird.
Grund der Klage ist eine kleine, aber weitreichende Änderung des Hochschulgesetzes im Jahre 2009. Demnach können auch den Studierenden der Fakultät – nicht nur dem Fakultätsrat und der Hochschulleitung – die Fragebögen der Studenten zugänglich gemacht werden. Das Gericht sieht die Betonung auf dem „kann”. Keine Hochschule muss das umsetzen.
Die Hochschule sieht (wie die LMU) die Bekanntgabe der personenbezogenen Ergebnisse nicht vor. Es bestehe (noch) keine Gefahr von Datenmissbrauch. Erst wenn die Leitlinien geändert werden, muss neu überlegt werden. Aber auch dann bliebe nach Ansicht der Kammer noch genug Zeit für eine gerichtliche Würdigung. Danninger durfte sich als Sieger fühlen.
Warum ihm das Thema so wichtig ist? „Eine Kollegin hatte Ärger mit einer Gruppe Studenten, die sie dann in den Bemerkungen auf dem Evaluations-Fragebogen als „menschlich unzulänglich” bezeichneten. Solche personenbezogenen Daten gehören nicht in die Öffentlichkeit.” Er habe aber keine Probleme, mit seinen Studenten über die Bewertungsfragebögen zu diskutieren. Solange er selber Herr des Verfahrens bleibt.
Wie aber sollen sich neue Studenten orientieren? „Die können sich an den Studiendekan und die Fachschaft wenden und bekommen dort die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation eines Professors”, sagt Danninger.
Professor Walter Danninger scheint das Urteil seiner Studenten nicht wirklich fürchten zu müssen: Zumindest im Online-Portal meinprof.de – dort werden Hochschullehrer von ihren Studenten beurteilt – hat eine seiner Vorlesungen die Note „sehr gut” erhalten. Ähnliche Bewertungsportale boomen zurzeit in vielen Branchen. Eine Auswahl:
Lehrer
Sie müssen sich auf spickmich.de von ihren Schülern benoten lassen.
Ärzte
Patienten berichten unter anderem auf docinsider.de oder topmedic.de von
ihren Erfahrungen.
Handwerker
Auf der Seite my-hammer.de können Kunden Lob und Tadel loswerden.
Anwälte
Das Urteil über den Rechtsbeistand fällen Mandanten etwa auf anwaltsnote.de.
Hoteliers
Urlauber bewerten das Hotel auf holidaycheck.de.
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