Die Beschwerde von 1860-Investor Hasan Ismaik liegt seit Sommer 2017 beim Bundeskartellamt - unbearbeitet. "Derzeit führen wir in diesem Zusammenhang kein Verfahren." Und jetzt?
TSV 1860-Investor auf Eis Ismaik vs 50+1: Kartellamt ermittelt (vorerst) nicht
Willkommen, 2018! Jenem nächsten Schicksalsjahr für den tief gefallenen Fußballklub TSV 1860. Mit Aufstieg oder ohne? Und reich an weiteren Episoden im Zwist zwischen den Gesellschaftern?
Der Verein, Mehrheitsgesellschafter der Profi-KGaA, ging zumindest mit einer gefühlten Niederlage ins neue Jahr. Denn: Ismaik, Mehrheitseigner mit 60 Prozent der Aktien und 49 Prozent Stimmrecht, muss nicht befürchten, dass der Kooperationsvertrag mit ihm aufgekündigt wird - vorerst. 1:0 für Ismaik. Mag man meinen.
Aber: Aktuell steht es im Gesellschafterstreit vielmehr 1:1. Es geht um die 50+1-Regel. Jenes Konstrukt, das Deutscher Fußball-Bund (DFB) und Deutsche Fußball Liga (DFL) schufen, um den Einfluss von Investoren bei Profiklubs zu begrenzen. Ismaik will diese Regel loswerden, unbedingt, zog eigens vor das Bundeskartellamt. Sein nächster Sieg? Nein.
Der Vorstoß könnte vielmehr zur Niederlage für den Jordanier werden. Denn: Wie die AZ erfuhr, hat die Behörde seine seit Monaten vorliegende Beschwerde gegen 50+1 nicht nur nicht geprüft. Mehr noch: Das Bundeskartellamt lässt offen, ob es jemals zu einer solchen Prüfung kommt.
Ismaiks Beschwerde gegen 50+1: ungewisse Zukunft
"Im Sommer 2017 haben wir eine Beschwerde von Herrn Ismaik gegen die 50+1-Regel erhalten. Derzeit führen wir in diesem Zusammenhang kein Verfahren", erklärte Kartellamtssprecher Kay Weidner auf Anfrage der AZ. Allerdings sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal entschieden, "ob und gegebenenfalls in welcher Form wir dieser Beschwerde nachgehen werden", sagte Weidner weiter. Das Bundeskartellamt entscheide nach Ermessen, erklärte er, ob es einen Sachverhalt überhaupt aufgreife oder nicht. Eine Beschwerde habe diesbezüglich keinerlei unmittelbaren rechtlichen Folgen. Aktuell liegt die Beschwerde also, bildlich gesprochen, auf dem Stapel. Unbearbeitet. Unbeackert. Unzureichend?
Würde das Kartellamt die Beschwerde als begründet einordnen, hieße dies noch lange nicht, dass 50+1 auch fällt. Seine Behörde könne zwar Auflagen erteilen, erklärte Weidner, wie diese jedoch aussähen, könne er Stand jetzt nicht kommentieren. Auch nicht, wie lange die Bearbeitung dauern würde - Wochen, Monate, länger. Insofern der Beschwerde, die nicht mit einer Klage verglichen werden darf, überhaupt nachgegangen wird.
Es wirkt in dieser Gemengelage, als seien sich die Ismaik-Seite - und alle anderen Gegner von 50+1 - ihrer Sache womöglich zu sicher. "Hasan wird wahrscheinlich solange nicht reagieren, bis geklärt ist, ob die 50+1-Regel fällt. Dann hätte Sechzig einen ganz anderen Wert", sagte der Ex-Löwen-Präsident und Ismaik-Vertraute Peter Cassalette im Gespräch mit der AZ zu einem Kaufangebot des Münchner Unternehmers Gerhard Mey an den Jordanier. Ismaik zögerte bisher im Poker, hofft mutmaßlich, zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Verkaufspreis für seine Anteile an Sechzig zu erzielen.
Am Ende könnte für Ismaik ein Worst-Case-Szenario eintreten: Dass er sich in seinem öffentlich offensiv kommunizierten Vorstoß ordentlich verzockt hat. Zumindest, was das Bundeskartellamt betrifft. Fortsetzung der Posse - löwenüblich - nicht ausgeschlossen. Willkommen, 2018!
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