Hier lauern viele Fehlerquellen!

Vermieter sollten für die jährliche Abrechnung der anfallenden Betriebskosten am besten Profis engagieren
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Die Betriebskostenabrechnung: Sie sollte am besten vom Profi durchgeführt werden.
dpa Die Betriebskostenabrechnung: Sie sollte am besten vom Profi durchgeführt werden.

Vermieter sollten für die jährliche Abrechnung der anfallenden Betriebskosten am besten Profis engagieren

BERLIN Vermieter sollten bei der Abrechnung der Betriebskosten ihrer Mietwohnungen unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Das rät Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. „Denn aufgrund der Flut an Vorschriften, Urteilen und steuerlichen Neuregelungen bestehen zahlreiche Fehlerquellen, die insbesondere für private Vermieter nur schwer zu überblicken sind.“ Vielfach ist es für den einzelnen Vermieter, der eine oder mehrere Wohnungen zur Kapitalanlage gekauft hat, ratsam, einen professionellen Hausverwalter zu engagieren, der sich mit der Erstellung von Betriebskostenrechnungen auskennt. „Das spart Zeit, Nerven und letzten Endes Kosten“, so Schick. Zudem kann ein Verwalter bei Unstimmigkeiten gut zwischen Mieter und Vermieter vermitteln, weil er über eine dafür notwendige und vorteilhafte professionelle Distanz verfügt.

Welche Kosten der Vermieter trägt und was er davon auf die jeweiligen Mieter umlegen darf, steht in der Betriebskostenverordnung.

Grundsätzlich kann der Vermieter regelmäßige Kosten für Betrieb, Pflege und Wartung des Hauses und seiner Anlagen abrechnen, zum Beispiel Grundsteuer, Wasserversorgung und Müllabfuhr.

Alle Kosten für Verwaltung und Reparaturen dagegen hat er selbst zu tragen. „Verfügt das Haus beispielsweise über einen Fahrstuhl, müssen die Mieter regelmäßige Wartungsarbeiten und die Gebühren für das Notrufsystem zahlen. Wenn sich allerdings bei der Wartung herausstellt, dass Teile ausgetauscht werden müssen, ist der Vermieter in der Pflicht“, erklärt Ulrich Löhlein vom IVD.

Maßgeblich für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung ist, dass sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. So müssen in jedem Fall die Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils sowie der Abzug der Vorauszahlungen enthalten sein. „Der Vermieter ist deutschlandweit verpflichtet, dem Mieter auf Wunsch Einsicht in alle Dokumente zu gewähren. Auf diesem Weg können alle etwaigen Unklarheiten beseitigt werden, ohne dass die Betriebskostenabrechnung generell zu einem komplizierten juristischen Zahlenwerk wird“, so Schick.

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