Sex mit Häftlingen: Ex-Stadelheim-Psychologin (52) verurteilt
München Ihren Job ist sie los, leben tut sie derzeit von Arbeitslosengeld. Die 52-jährige Psychologin Hanna F. (Name geändert) war im Januar 2014 zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie im Gefängnis Sex mit zwei Stadelheim-Insassen hatte und ihnen zudem Handys besorgte.
Die Strafe wurde in der Berufung deutlich auf 22 Monate abgemildert, die Zahl der Missbrauchsfälle von 25 auf 13 reduziert. Und selbst das muss nicht das Ende vom Lied sein.
Das Oberlandesgericht verwies in der Revision das Verfahren zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts. Der Grund: Inzwischen ist die Justiz zu der Überzeugung gelangt, dass der Sex mit einem der beiden keinen „sexuellen Missbrauch von Gefangenen“ darstellte. Das Paar war wohl tatsächlich verliebt, die Beziehung hielt auch noch eine ganze Weile nach der Haftentlassung des Mannes an. Damit würden weitere zehn Fälle des Missbrauchs wegfallen.
Immer noch genug für ein Jahr und sechs Monate Gefängnis, befand gestern der Berufungsrichter. Die Taten wurden über einen gewissen Zeitraum verübt, waren also kein so genanntes Augenblicksversagen. Und die Frau habe ihr Privileg als Anstalts-Psychologin ausgenutzt. Statt zu therapieren habe sie in der Therapiestunde Sex mit den Häftlingen gehabt.
Da ihr die Untersuchungshaft angerechnet wird, muss die 52-Jährige aber wohl nur noch vier der 18 Monate absitzen.
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