Niedrigere Heizkosten entlasten Mieter

Angesichts der milden Temperaturen können Mieter mit weniger Heizkosten rechnen. Wie hoch eine Erstattung im Einzelnen ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.
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Wer Geld zurückwill, sollte seine Heizkostenabrechnung unter die Lupe nehmen.
dpa Wer Geld zurückwill, sollte seine Heizkostenabrechnung unter die Lupe nehmen.

Der milde Winter macht's möglich. Wen das betrifft, hängt von vielen Faktoren ab.

Angesichts der milden Temperaturen können Mieter mit weniger Heizkosten rechnen. Wie hoch eine Erstattung im Einzelnen ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. „Der Energieträger zum Beispiel spielt eine Rolle“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. So seien die Preise für Öl zurückgegangen, die für andere Energieträger wie Holzpellets dagegen nicht so stark. Mieter sollten ihre Heizkostenabrechnung in jedem Fall gut prüfen. Worauf es ankommt:

  • Verbrauchswerte: „Die Werte sollten stimmen“, erklärt Happ. Überprüfen könnten Mieter dies etwa, indem sie beim Ablesen kontrollieren, ob die Werte korrekt aufgenommen wurden. Ein Vergleich mit vorhergehenden Messergebnissen könne Hinweise auf größere Abweichungen geben.
  • Verteilungsschlüssel: Neben dem Verbrauch wird ein Teil der Heizkosten auch über die Fläche abgerechnet. „Den entsprechenden Umlageschlüssel legt der Vermieter fest“, sagt Happ. Denkbar ist etwa, dass 50 Prozent nach Verbrauch und 50 Prozent nach Fläche abgerechnet werden. Entsprechende Regelungen finden sich oft im Mietvertrag.
  • Besonderheiten: Gibt es im Haus leerstehende Wohnungen, sollte das in den Abrechnungen berücksichtigt werden. „Bei der Umrechnung der Kosten auf die Fläche darf die leere Wohnung nicht einfach außer Acht gelassen werden“, sagt Happ. Mieter sollten anhand vorheriger Abrechnungen prüfen, ob die angegebene Fläche übereinstimmt.

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