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Stromzähler sind so schlau, dass sie günstige Zeiten  registrieren.Im Neubau sind sie Pflicht
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Nicht nur der Stromverbrauch kann man mit intelligenten Stromzählern überwachen - wer eine Solaranlage hat, kann damit auch seine Stromerzeugung überwachen.
dpa Nicht nur der Stromverbrauch kann man mit intelligenten Stromzählern überwachen - wer eine Solaranlage hat, kann damit auch seine Stromerzeugung überwachen.
MÜNCHEN Wurde früher das Licht im Haus angeknipst, rotierte der Stromzähler: Die Scheibe und Zifferanzeige ratterten rasend schnell die Zahlen runter. Einmal im Jahr klingelt der Strommann mit Klemmbrett in der Hand und las ab. Diese Zeiten sind vorbei. Heute wird Stromverbrauch
einfacher dokumentiert: Sogenannte intelligente Geräte zeichnen die Verbrauchsmengen und die tatsächliche Nutzungszeit digital auf und schicken die Daten in regelmäßigen Abständen zum örtlichen Netzbetreiber. Seit Anfang 2010 sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz solche intelligenten Stromzähler
, auch „smart meter” genannt, in Neubauten und in Altbauten nach größeren Renovierungen Pflicht. Für alle anderen Altbauten ist der Einbau freiwillig. Doch das lohnt sich, sagt Klaus Jung, Geschäftsführer des ZVEI-Fachverbands Installationsgeräte und -systeme. „Intelligente Stromzähler
, die nach und nach die mechanischen Ferraris-Stromzähler ersetzen, leisten in Bezug auf mögliche Energieeinsparungen mehr.” Der Stromkunde kann seinen Verbrauch ständig im Auge behalten und sein Verhalten dementsprechend ändern. Der Kunde erhält durch die regelmäßige Weiterleitung der Informationen mit der monatlichen Rechnung Auskunft über den tatsächlich verbrauchten Strom – im Gegensatz zu den bislang üblichen pauschalen Abschlagzahlungen. Oftmals kann er sogar selbst den momentanen Verbrauch jederzeit im Internet über ein Nutzerkonto beim Stromanbieter
oder am Display des Gerätes checken. Nachdem die Verhaltensänderung anfänglich höhere Einsparungen zur Folge haben kann, pendelt sich danach die Ersparnis bei etwa drei bis fünf Prozent ein, sagt Jan Witt, Geschäftsführer der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung. „Intelligente Stromzähler können unterschiedliche zeitvariable Tarife erfassen.” Somit kann etwa ein Teil des Stromverbrauchs in Zeiten verlagert werden, in denen günstigere Tarife gelten. Viele moderne Haushaltsgeräte
können bereits so programmiert werden, dass sie zur günstigen Zeit anspringen, an älteren Geräten lassen sich Module vorschalten. Bei herkömmlichen Zählern ist diese Funktion lediglich über mehrere Zähleinrichtungen in Kombination möglich. Allerdings sind diese tarifgeschalteten Tätigkeiten nicht immer alltagskompatibel, warnt die Stiftung Warentest. Die Ersparnis etwa durch günstige Mondscheintarife ist „nicht gerade viel, wenn dafür die Nerven des Nachbarn durch den Nachtgang der Waschmaschine blank liegen”. Richtig lohnt sich der intelligente Zähler für die Erzeuger von erneuerbarer Energie: Die Geräte
können etwa steuern, dass zuerst der durch eine Photovoltaik-Anlage produzierte Strom im Haushalt eingesetzt und nicht etwas dazugekauft wird, erläutert Jung. Überkapazitäten können etwa zum Erwärmen des Warmwasserspeichers dienen. Wenn danach noch selbst produzierter Strom da ist, wird dieser in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der „smart meter”, möglichst in Verbindung mit intelligenter Haustechnik, dokumentiert diese Vorgänge.
Die intelligenten Geräte sind aus Sicht von Datenschützern aber auch eine Gefahr: „Viele unserer Aktivitäten in Beruf, Familie und Freizeit sind technikgestützt und spiegeln sich gerätebezogen in einem nach Energieeinsatz und Nutzungszeit spezifizierten Verbrauchsprofil wider”, heißt es etwa auf der Webseite des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Durch die sekundengenaue Verbraucherfassung könnten in Echtzeit Lebensgewohnheiten ausspioniert werden, etwa wann morgens die Kaffeemaschine läuft oder wann die Bewohner im Urlaub sind.
Der Einbau intelligenter Stromzähler im Neubau oder der turnusmäßige Austausch durch den Messstellenbetreiber ist – in der Regel – kostenlos. Mehrkosten entstünden nur bei außerplanmäßigen Zählerwechseln, Zusatzdienstleistungen oder Zusatzprodukten auf Wunsch des Kunden, sagt Jan Witt.
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