Eine Wohnung zum Vermieten kaufen?
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich mir eine Wohnung zum Vermieten kaufe?
Andreas B. aus München
Man hat hier grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Kosten für den Wohnungskauf direkt und den Kosten während der Vermietphase, die dann nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Im ersteren Fall, also bei den Kaufnebenkosten, handelt es sich regelmäßig um Maklerkosten, soweit ein Makler eingeschaltet ist, die Notar- und Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer sowie um alle Finanzierungskosten.
Diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, teilweise sofort in voller Höhe – also für alles, was mit der Finanzierung zusammenhängt. Oder aber sie werden aufgeteilt auf 50 Jahre, gemäß der Abschreibung für die Wohnung.
Bei den nicht auf den Mieter umlegbaren Kosten, also während der Vermietphase, handelt es sich um Kosten für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, die Verwaltungskosten im weitesten Sinn, Finanzierungskosten oder aber auch Versicherungskosten für den Verwaltungsbeirat. Diese nicht auf den Mieter umlegbaren Kosten sind aber natürlich trotzdem für Sie anrechenbare Aufwendungen und mindern Ihre Erträge, sind also steuerlich relevant.
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