Der Kauf vom Bauträger
Begehrte Wohnungen werden direkt vom Bauplan weg verkauft, bei der Finanzierung sollte man auf die Bereitstellungszinsen achten: 3 Tipps für Leute, die Wohneigentum zu Eigennutzung erwerben.
Weil sich Immobilieneigentümer im aktuellen Bauboom kaum von ihren Objekten trennen, weichenSchnelligkeit zum Vertriebsstart
Ob Südlagen, ruhige Wohnungen oder Wohnungen in besonders hohen Etagen mit guter Aussicht über die Stadt: Viele Immobilieninteressenten haben bei ihrer Traumimmobilie ähnliche Vorstellungen. Die Folge: Begehrte Wohnungen werden zuerst verkauft. "Wer zwischen möglichst vielen Optionen entscheiden möchte, sollte beim Vertriebsstart von Anfang an dabei sein", sagt Euro-Grundinvest-Expertin Reinhold. Sie empfiehlt, sich rechtzeitig auf den Internetseiten von Bauträgern vormerken zu lassen.
Notartermin: Die Zeit nutzen
Rund zwei bis vier Wochen, nachdem der Immobilieninteressent den Kaufvertragsentwurf und die so genannte Teilungserklärung vorliegen hat, wird laut Euro Grundinvest der Notartermin vereinbart. In dieser Zeit sollte der Interessent den Kaufvertragsentwurf gemeinsam mit seinem Partner oder fachkundigen Bekannten prüfen. Einen genauen Blick verlangen die Bau- und Leistungsbeschreibung. Die Beschreibungen regeln Bauweise, Form und Ausstattung des Objektes. Beim Notar ist darauf zu achten, dass es sich tatsächlich um die richtige Wohnung mit dem richtigen Kellerabteil und dem richtigen Stellplatz handelt. Wer sich unsicher ist, sollte einen Fachmann zu Rate ziehen.
Finanzierung: Kein Geld, keine Immobilie
Die Zinsen für Immobilienkredite bewegen sich unter 2,5 Prozent. Wer eine Immobilie kaufen möchte und Fremdkapital benötigt, kann zu historisch günstigen Bedingungen Schulden aufnehmen. Da Immobilienkäufer beim Kauf einer Bauträgerimmobilie nicht den kompletten Kaufpreis auf einmal zahlen müssen, sondern lediglich Tranchen, spielen bei der Finanzierung die so genannte bereitstellungszinsfreie Zeit und die Bereitstellungszinsen eine wichtige Rolle. Derzeit bewegen sich die Bereitstellungszinsen je nach Institut zwischen 0,15 und 0,35 Prozent pro Monat. Diese Zinsen fallen erst nach drei bis 15 Monaten an, der sogenannten "bereitstellungszinsfreien Zeit". Berechnet werden sie für den nicht in Anspruch genommenen Betrag. Je länger die bereitstellungszinsfreie Zeit und je niedriger die Bereitstellungszinsen, desto besser.
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