Die Supermarkt-Kette Edeka sorgt mit einer Guerilla-Werbeaktion für Aufsehen. Eine Genehmigung für das Spektakel gab es aber nicht, und so leitete die Stadt ein Bußgeldverfahren ein.
Bußgeldverfahren läuft Illegale Edeka-Aktion: Die Stadt reagiert
München - Mit dem Hashtag #111JahreKompetenz feiert die Supermarkt-Kette Edeka dieser Tage ihren 111. Geburtstag - und einmal mehr machen die Verantwortlichen mit einer witzigen Werbe-Aktion auf ihre Marke aufmerksam.
Am Wochenende leuchteten an vielen prominenten Plätze der Stadt freche Botschaften auf.
So geschehen unter anderem am Haus der Kunst ("An unseren Fleisch- und Käsetheken kann man sich auch nicht satt sehen. Vom Signieren der Werke sehen wir aber ab"), an der Nobeldisco P1 ("Apropos 'Harte Tür': Wir haben seit 111 Jahren keine Einlasskontrollen und trotzdem jeden Tag die Bude voll") oder auch am Eisbach ("Die richtige Trinktemperatur von Wodka? Ungefähr die Ihrer Füße nach einer Stunde hier im Wasser"). Auf Facebook zeigt das Unternehmen eine Fotostrecke zu seiner überraschenden Aktion.
Stadt München leitet Bußgeldverfahren gegen Edeka ein
Auf die Edeka-Werber kommt nun einiges an Ärger zu: Wie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der AZ bestätigte, leitete die Stadt München ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen ein. "Eine Genehmigung wurde in diesem Falle nicht erteilt, ein entsprechender Antrag von Edeka lag auch nicht vor", sagte ein Referatssprecher.
Die Supermarkt-Kette verstößt demnach gegen die "Verordnung der Landeshauptstadt München über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung) vom 19. März 2013.
Darin heißt es: "Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen in der Öffentlichkeit Anschläge, insbesondere Plakate, Zettel, Schriften und Tafeln nur an den von der Landeshauptstadt München zugelassenen Anschlagsflächen (Reklame- und Plakattafeln, Plakatsäulen und -ständer sowie Schaukästen) angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch die Landeshauptstadt München vorgeführt werden."
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