Eine 28-Jährige hat am Marienplatz an Silvester eine Rakete abgefeuert - und hat sich damit schuldig gemacht. Die Hintergründe.
Böllerei am Marienplatz Silvesterrakete in München abgefeuert - schuldig
München - Ihr Strafverteidiger plädiert auf Freispruch. Es fehle der Vorsatz bei seiner Mandantin. Aber Staatsanwaltschaft und Richter sind anderer Meinung. Mit dem Abfeuern einer Silvesterrakete hat sich die 28-jährige Angeklagte des "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion" und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht - so das Urteil.
Dabei hat die aus dem Irak geflohene Frau niemanden verletzt. Außer sich selbst. Die am Silvesterabend 2017 aus der Hand abgefeuerte Rakete verbrannte ihr einen Teil des Fingers. Aber sie versetzte ihre Umgebung in Panik. Laut Anklage schrien einige der Feiernden, als die Rakete über ihren Köpfen explodierte, andere knieten sich auf den Boden, hielten sich die Ohren zu. Reiner Zufall, dass niemand verletzt wurde. Für sie sei es das erste Mal gewesen, dass sie Silvester gefeiert und eine Rakete abgefeuert habe. Dass diese so dicht über die Köpfe flog, war ein Unfall, sagt sie, keine Absicht.
Selbstmordversuch nach Bekanntgabe der Anklage
Sie habe einfach mitfeiern wollen, war mit ihrer Schwester zum Marienplatz gekommen und hatte sich das Treiben dort erst eine Weile angeschaut. Die Rakete habe sie zuvor im Dreierpack gekauft. Auf das Abfeuern der beiden anderen habe sie dann verzichtet. An Silvester 2018 sei sie ganz zu Hause geblieben. Ihr Anwalt legt dem Gericht einen Arztbericht vor. Als ihr die Anklage vor ein paar Wochen zugestellt wurde, fürchtete sie wohl, abgeschoben zu werden, geriet in Panik und unternahm einen Selbstmordversuch, der sie sechs Tage ins Krankenhaus brachte. Auch gestern fließen bei ihr die Tränen.
An der Verurteilung ändert das nichts: Amtsrichter Vincent Mayr hält sieben Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden, für eine angemessene Strafe. Dazu 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Bewährungsauflage. Der Verteidiger kündigt Berufung an.
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