Ursula Herrmann-Prozess: Hoffnung für Werner M.?

Im Prozess um die Entführung und den Tod von Ursula Herrmann erinnert sich eine Flohmarktverkäuferin an den Angeklagten Werner M.. Er will das belastende Tonbandgerät auf einem Flohmarkt gekauft haben.
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Werner M. (r.) steht in Augsburg wegen den Mord an Ursula Herrmann (l.) vor Gericht.
dpa / az Werner M. (r.) steht in Augsburg wegen den Mord an Ursula Herrmann (l.) vor Gericht.

AUGSBURG - Im Prozess um die Entführung und den Tod von Ursula Herrmann erinnert sich eine Flohmarktverkäuferin an den Angeklagten Werner M.. Er will das belastende Tonbandgerät auf einem Flohmarkt gekauft haben.

Hilft ihre Aussage dem Angeklagten, den Kopf noch aus der Schlinge zu ziehen? Eine Verkäuferin vom Flohmarkt in Beverungen kann sich erinnern, Tonbandgeräte in der fraglichen Zeit verkauft zu haben, so wie es Werner M. bei der Polizei behauptete. Auch von der Personenbeschreibung passt Renate K. (45) in sein Bild. Die Frau meinte ebenfalls: „Er kommt mir bekannt vor.“

Der in Augsburg angeklagte Werner M. soll die zehnjährige Ursula Herrmann 1981 entführt und in eine im Wald vergrabene Holzkiste gesteckt haben. Das Mädchen erstickte. Eine Gutachterin hatte das bei Werner M. gefundene Tonbandgerät den Erpresseranrufen zuordnen können. Werner M. hatte behauptet, das Gerät erst 2007 auf einem Flohmarkt in Beverungen gekauft zu haben.

Die Verkäuferin Renate K. war bislang noch nicht von der Polizei befragt worden. Allerdings kann sich Renate K. nicht genau erinnern – weder an das Gerät, das ihr im Gerichtssaal gezeigt wurde, noch ob Werner M. tatsächlich an dem fraglichen Wochenende bei ihr eingekauft hat.

P. Richter/J. Schneider

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